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beantragung elternzeit

Thema: beantragung elternzeit

muß ich 6 wochen vor et oder 6 wochen vor beginn der elternzeit diese beim arbeitgeber beantragen??? gibt es da irgendwelche formulare oder mache ich das einfach in einem normalen schreiben. nun aber meine wichtigste frage: muß ich auch die dauer beantragen, denn ich weiß garnicht wie lange ich elternzeit nehmen möchte. also zwei jahre auf jedenfall, aber vielleicht will ich im zweiten jahr schon wieder teilzeit arbeiten gehen. oder nimmt man sicherheitshalber die vollen drei jahr ... nur so pro forma??? über eure antworten würde ich mich freuen lg bianca

Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 16:15



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Elternzeit kannnst du erst beantragen, wenn du den Geburtstag deines Kindes weißt. Du mußt deinem AG einfach ein formloses Schreiben schicken - am besten jetzt schon vorbereiten. Hiermit beantrage ich Elternzeit für mein Kind xy, geboren am. Du kannst auch die vollen 3 Jahre benatragen und deinen Wunsch auf TZ mit Angabe der ungefähren Wochenstunden mit in den Antrag aufnehmen. Auf jeden Fall solltest du um eine schriftliche Bestätigung bitten. Lena

Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 18:05



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Die Elternzeit beantragst du erst wenn dein Kind geboren ist, spätestens aber 6 Wochen vor Beginn der Elternzeit. Bzw. du muss keinen Antrag stellen, sondern deinem Arbeitgeber (AG) nur schriftlich mitteilen, wann du Elternzeit nimmst. Der AG muss der Elternzeit nämlich nicht zustimmen, bzw. kann diese nicht ablehnen. Es ist ratsam erst 2 Jahre zu "beantragen", da du - wenn du deinem AG mitgeteilt hast, dass du 3 Jahre in Anspruch nimmst - nur mit Zustimmung des AG's vorzeitig die Elternzeit beenden kannst. Du kannst das 3. Jahr dann aber auch direkt im Anschluss der ersten 2 Jahre nehmen, dies kann der AG ebenfalls nicht ablehnen, du musst es ihm aber auch wieder rechtzeitig schriftlich mitteilen. Das 3. Jahr der Elternzeit (bzw. genau genommen ein Zeitraum von bis zu 12 Monaten der Elternzeit) kann aber auch mit Zustimmung des AG's auf einen späteren Zeitpunkt übertragen werden. Teilst du dem AG jedoch vorerst nur 1 Jahr Elternzeit mit, wird davon ausgegangen, dass du auf das 2. Jahr der Elternzeit verzichtest. Möchtest du während der Elternzeit Teilzeit arbeiten (bis zu 30 Std./Woche sind möglich) solltest du dies direkt mit der Mitteilung der Elternzeit schriftlich beantragen. Vieles ist natürlich möglich mit einem kulanten AG... Schaum mal auf der HP vom Bundesministerium für Familie etc. (einfach mal bei google eingeben, genaue Adresse weiß ich gerade nicht), da gibt es viele Tipps zu dem Thema. Da kannst du auch kostenlos eine Broschüre herunterladen oder/und bestellen.

Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 19:41



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Super, ich danke euch! das hilft mir wirklich weiter ... lg bianca

Mitglied inaktiv - 29.01.2007, 20:23