Schwanger - wer noch?

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arbeiten im Hotel

Thema: arbeiten im Hotel

hallo ihr lieben, Erst mal frohes Neues! Kann einer mir sagen wie die Arbeitszeiten für Schwangere im Hotelgewerbe sind? Hab zwar schon beim Betriebsrat nach gefragt aber der hat nur blöd gegrienst. Hoffe der hält sich an seiner schweige pflicht da ich den Mutterpass erst Montag bekomme und meinen chef noch nichts gesagt habe weil der genau so ein GROßER Arsch*sorry* ist und ich schon in der 9 Woche bin. Das würde aber gerne auf der sicheren Seite sein. Da ich nicht über den Tisch gezogen werden will, weil ich schon mal ein kind wegen der arbeit verlohren habe! ganz liebe grüße

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:02



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Am besten kurz gogglen. Also ich weiß, dass es in der gatronomie Ausnahmenregelungen gibt,. Man auch am sonntag arbeiten darf und auch bis 22 uhr oder so. Aber am betsen echt mal googeln. lieben gruß

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:05



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6-20 uhr, 2 wochenenden und auch sonntage und feiertag. wenn er sich nicht dran hält, dann würd ich mich schlau machen und was raussuchen und es ihm hinlegen. lg Anett

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:14



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hallo ich mein das gilt doch allgemein. nur bis 20 uhr und wir durften nicht mehr am we oder feiertagen arbeiten.

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:26



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Du darfst ab um 6 uhr morgens arbeiten und abends bis spätestens bis 22 uhr. hab auch im hotel gearbeitet :-)lg

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 10:58



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was machst du im Hotel genau? Ich war Zimmermädchen und musste im Arkort arbeiten und da es im Mutterschutz steht das man das nicht machen darf und die auch keine andere arbeit für mich haben bin ich seit der 6ssw im beschäftigungsverbot.

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 11:27



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Moin, schau doch mal hier : http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16409/ arbeite selbst auch im hotel... richtig dran halten tut man sich aber auch net... lg

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 11:27



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Hallo, bin Köchin und habe ebenfalls in einem Hotel gearbeitet. Die anderen haben Recht, du darfst von 6h an arbeiten, allerdings durfte ich nur bis 20h arbeiten, nicht bis 22h. (ich war in österreich, viell ist das da anders) Sonn- und Feiertage hatte ich immer Frei. (Ist auch so vorgeschrieben.) Aber nach einer bestimmten Zeit müsste ein, hab den namen vergessen, so ein gesundheitsmensch kommen, der dein Arbeitsumfeld, deine Zeiten, Aufgaben etc. begutachtet und dich fragt, wie es dir geht. Danach entscheidet er dann, was du noch darfst und was nicht und ob du überhaupt noch arbeiten kannst. Wenn du bestimmte Dinge tun kannst, die deinem AG aber nicht entsprechen o.ä. darf dich dein AG auch ins Büro setzen oder so, je nachdem was geht. Ein paar Bekannte von mir, die auch Köchin sind durften in Dtl. zB gar nicht mehr arbeiten, weil die Arbeit zu doll war (zwecks Gerüche, heben nur stehen etc.). Die haben ein Verbot bekommen. (Hätte ich wahrscheinlich auch, wenn mein Chef nicht bei dem Gespräch daneben gestanden hätte und auf jedes Wort aufgepasst hätte, was ich sage. Mir aber auch egal, ich war ganz froh, dass ich weiter arbeiten konnte, hätte mich dermaßen gelangweilt. Außerdem arbeite ich gern.lach)

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 11:27



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damals mussten die betrieben schon 25000 euro strafe zahlen wenn man erwischt wurde!!! unser chef hat sich immer dran gehalten

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 11:38



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also bin jetzt noch im Housekeeping als hausdamenassistent in Bremen beschäftigt werde aber etwar nächsten Monat ins Restaurant wechseln (personal verschiebund und so weiter) Mir wurde es aber schon gesagt das ich wechsel befor ich schwanger wurde. DANKE!!!!! an euch das ihr mir geantwortet habt lg aus bremen

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 11:42



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... du kannst dich auch bei der IHK informieren oder bei der DEHOGA. Von denen bekommst du dann alles auch schriftlich! So einige Außnahmen gibt es beim Mutterschutz im Hotel und Gaststättengewerbe ja doch! Alles Gute Melanie

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 14:00



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Hallo! Ich arbeite auch in einem Hotel. Lt. MuSchuGesetz darfst du zwischen 6 und 22 Uhr arbeiten, ab 5. Monat nur noch bis 20 Uhr. Mit Feiertagen und Wochenenden ändert sich nichts, da mußt du also auch arbeiten (ist eine Sonderreglung für die Gastronomie). Lg marmitze

Mitglied inaktiv - 09.01.2010, 22:27