Habe für meine erste Strumpfhose nix zuzahlen müßen ... nun bei meinen strümpfen die ich noch verschrieben bekommen habe ist GEBÜHRENPFLICHTIG angekreuzt ... *verwirrt* was denn nun ...
Kann mir jemand weiterhelfen ??
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 07:24
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hallo!
ich musste für meine strümpfe nix zahlen. zu der strumpfhose musste ich einen kleinen teil selber zahlen.
die dame vom sanitätshaus meinte, dass bei einer erstversorgung durchaus 2 sachen von der krk übernommen werden. das heißt, wenn das deine 1. strümpfe sind, musst du nix zahlen. außer du willst spezielle strümpfe.
aber das können dir die damen und herren in dem sanitätshaus bestimmt sagen.
lg nine
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 08:31
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Ich musste zu meinen 1. Strümpfen zuzahlen. 7€ warens glaub ich.
LG Britta
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 12:08
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Wenn die Strümpfe schwangerschaftsbedingt verschrieben werden, muss man nichts zuzahlen. Allerdings muss das auf dem Rezept drauf stehen... bei mir stand unten auf dem Rezept "D: Gravidität", das reichte. Man kann bei der Erstausstattung 2 Paar Strümpfe bekommen!
LG; Andrea
Mitglied inaktiv - 21.05.2008, 15:16