Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

Liebe Frau Bader, liebe Vanessa, vielen Dank für die Antworten. Ich stehe nun vor folgendem Problem. Der Standesbeamte teilte mir mit, die Änderung des Namesrechtes (ob deutsch oder anderes) könnte in den ersten fünf Jahren der Ehe geschehen. Wir haben bei der Heirat jeweils unsere Nachnamen behalten und haben angegeben, dass wir das deutsche Namensrecht wählen. Der Standesbeamte teilte uns mit, dass wir uns aber innerhalb von fünf Jahren anders entscheiden könnten. Da wir aber inzwischen aber anders denken und die fünf Jahre noch nicht vorbei sind, bin ich zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen und die teilten mir mit, ich könnte zwischen dem deutschen oder dem spanischen Namensrecht für unser Kind wählen ohne das etwas geändert werden müsse. Der Vater müsse sich nur bei der Anmeldung des Kindes dazu äußern und das entsprechende Namensrecht müsse bei allen Geschwistern gleich gehalten werden. Ist diese Angabe richtig? Gibt es eine Frist die man einhalten muss vor der Geburt des Kindes für die Änderung? Gibt es eine neutrale Stelle, die diese Diskrepanz zwischen Standesamt und Einwohnermeldeamt lösen kann? Vielen Dank! Mit freundlichen Grüßen Carmen Maria

Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 17:02



Antwort auf: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

Auch hier bin ich ganz Vanessas Meinung :-) NB P.S. Hallalalli möchte ich auch nicht heißen....

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.09.2000



Antwort auf: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

Hallo Carmen Maria, nur schnell um ein Missverständnis zu vermeiden - ...als ich sagte, daß ich meinen Namen (jetzt ein Doppelname) auch später noch ändern könne (und dann den EHEnamen annehmen kann = Nachname meines Mannes), meinte ich damit nicht das Namensrecht! Das Namensrecht bleibt ja in dem Fall nach wie vor Deutsch. Bestätigen kann ich, daß die Wahl des Nachnamens für alle Kinder aus der selben Ehe gleich sein muß - ehrlich gesagt, eine sinnvolle Regelung (überleg mal wie viele Kombinationsmöglichkeiten es gibt - das gäbe ein durcheinander!!). Welchen Namen habt Ihr denn bei Eurer Eheschließung als Ehenamen gewählt???? In der Regel ist das nämlich einer der beiden Nachnamen - dies wäre dann eigentlich auch der Name der Kinder. Ansonsten - wenn ich mich da nicht irre und meine Logik mich verlassen hat, wäre das Standesamt die zuständige Behörde - schließlich werden dort auch die Namen eingetragen, geändert, verändert, um-, wech, und abgetragen. Diese Daten gehen dann erst ans Einwohnermeldeamt! Schaut einfach noch mal in eurer Heiratsurkunde nach und fragt dann noch mal beim Standesamt nach. Am besten konkret nach dem Motto: "Ich heiße Meyer, mein Mann heißt Müller...können wir unsere Kinder XYZ nennen?"...und welche Voraussetzungen müßen dazu erfüllt sein. LG Vanessa P.S.: ähh...spanisches Namensrecht...ist das nicht das mit den ewig vielen Namen von Papa, und Papa's Papa und dessen Papa??....der Mann einer Freundin ist Mexikaner...heißt nur Hugo....mit Vornamen...aber der Nachname...HALLLALLIIII....;-)

Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 17:25



Antwort auf: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

........nö, Frau Bader...ich auch nicht. Aber ich bin froh das ich dieses Forum hier gefunden habe ...heißt nicht umsonst "Recht"....immerhin geben wenigstens SIE mir ab und an das selbige - ich werd meinen Süßen mal vorbei schicken, der kann von Ihnen glatt noch was lernen eine starke Woche und noch viele Lacher im Leben wünscht Vanessa aka MurmelMaus

Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 22:44



Antwort auf: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

Danke, Vanessa, das ist klasse- ein paar Lacher tun immer gut! :-))) Liebe Grüsse aus Koblenz, Nicola Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.09.2000



Antwort auf: Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa

Liebe Vanessa, liebe Frau Bader, dankeschön für die aufschlußreichen Antworten. Ich habe mich im Standesamt erkundigt: Der Ehename bei der Eheschließung (wir haben jeweils unsere Nachnamen - ohne Doppelnamen - behalten) hat nichts mit der Namensgebung des Kindes zu tun, wenn der Ehepartner noch die ausl. Staatsbürgerschaft hat. In unserer Urkunde steht Namensrecht "deutsch". Wenn unser Baby aber zur Welt kommt, kann es auch unter dem spanischen Namensrecht "getauft" werden, weil ich noch die spanische Staatsbürgerschaft habe. Es kann aber auch das deutsche Namensrecht erhalten, weil mein Mann aus Deutschland kommt. Es war doch einfach... Alles Liebe Carmen Maria P.S.: Ja, ich weiß, ähh, das spanische Namensrecht ist kompliziert aber nicht so sehr. Nur zur Info ein Beispiel: Vater: Marius Müller Meier Mutter: Emily Weinberg Keller Kind: Hugo Müller Weinberg Kind heiratet Elli Seifert Michel Deren Kind: Fritz Müller Seifert Alles Gute noch einmal!

Mitglied inaktiv - 21.09.2000, 16:08



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Nachname

Hallo, Ich habe eine Frage, bei der mein Partner und ich nicht schlauer werden. Wir sind unverheiratet und erwarten im Juni unser erstes Kind. Ich hab eine italienische Staatsangehörigkeit und mein Partner die deutsche. Ist es möglich, vor einer Eheschließung dem Kind einen Doppelnachnamen zu geben oder erst nach der Eheschließung oder ist es gen...


Änderung Nachname

Guten Tag, Unsere Tochter (14 Monate) trägt den Nachnamen des Vaters, verheiratet sind wir nicht, haben beide Sorgerecht. Ist es möglich den Nachnamen zu ändern wenn der Vater einverstanden ist? Vielen Dank


Nachname

Liebe Frau Bader Nun bin ich im 7 Monat schwanger. Mein Partner und ich haben es leider nicht mehr gut zusammen. Freue mich doch riesig auf unser Baby und werde alles daran setzen dass es ein gutes Leben haben wird. Wir wohnen in der Schweiz. Da wir unverheiratet sind ist es mein Wunsch dass unser Kind meinen Nachnamen erhält. Er besteht a...


Nachname vom Kind ändern ohne Zustimmung vom Vater?

Guten Tag Frau Bader, mein Partner (ex) und ich haben uns getrennt und ich würde gerne den Nachnamen meines Kinders (1jahr) ändern. Ich trage das alleinige Sorgerecht für das Kind. Kann ich die Namensänderung auch ohne Einverständnis des Vaters machen? Liebe Grüße Adelina


Nachname des Baby

Hallo zusammen, meine Frau und ich erwarten unser erstes Baby. Aktuell machen wir uns Gedanken über mögliche Vornamen - auch natürlich über den Nachnamen. Diese haben wir nämlich nicht geändert. Meine Frau kommt aus dem spanischsprachigen Raum. Dort hat man eigentlich immer einen doppelten Nachnamen: je den ersten Nachnamen des Vaters und der...


Nachname ändern

Wir haben gemeinsames Sorgerecht, die Kinder haben aber meinen Nachnamen, wir sind getrennt & waren nicht verheiratet. Wenn ich meinen neuen Partner heirate und seinen Nachname annehmen muss mein ex Partner zustimmen das die Kinder auch so heißen oder ? Was kann ich tun wenn er dieses nicht möchte?


Nachname Kind

Hallo, mein Partner und ich erwarten ein Kind und sind noch unverheiratet, aber verlobt. Da sein Nachname einem Tier entspricht, mit welchem ich nicht den schönen Bezug verbinde, möchte ich gerne, dass das Kind meinen Nachnamen trägt. Wie sind hier die Rechte? Wie sollte man dies am besten dem Partner erklären?


Nachname unverheiratet

Welchen Nachnamen wenn ihr nicht verheiratet seid, trägt euer Kind? Ich habe gelesen dass wenn es den des Vaters trägt und man würde sich trennen, das kind deshalb eher bei dem vater leben würde. Ist dies so?


Nachname vom kind

Hallo , Mein Sohn 4 trägt den Namen seines Vater wir sind getrennt seit 3 Jahren. Ich habe den Nachnamen meines Mannes angenommen. Ich möchte das mein Sohn den gleichen Nachnamen bekommt. Wieso Psychisch war mir einen Narzissten zusammen und ich würde von ihm geschlagen und noch mehr. Jedes mal wenn ich mit Frau... angesprochen werde macht e...


Frage Nachname

Guten Tag, Mein Kind hat bei der Geburt meinen Nachnamen, also den der Mutter getragen. Der Kindsvater und ich haben nach der Geburt geheiratet und alle seinen Nachnamen angenommen. Wenn wir uns scheiden lassen, würde dann die Möglichkeit bestehen, dass mein Kind und ich meinen Mädchennamen wieder annehmen, da es in der ersten Geburtsurkunde ja a...