Liebe Frau Bader,
liebe Vanessa,
vielen Dank für die Antworten. Ich stehe nun vor folgendem Problem. Der Standesbeamte teilte mir mit, die Änderung des Namesrechtes (ob deutsch oder anderes) könnte in den ersten fünf Jahren der Ehe geschehen.
Wir haben bei der Heirat jeweils unsere Nachnamen behalten und haben angegeben, dass wir das deutsche Namensrecht wählen. Der Standesbeamte teilte uns mit, dass wir uns aber innerhalb von fünf Jahren anders entscheiden könnten. Da wir aber inzwischen aber anders denken und die fünf Jahre noch nicht vorbei sind, bin ich zu unserem Einwohnermeldeamt gegangen und die teilten mir mit, ich könnte zwischen dem deutschen oder dem spanischen Namensrecht für unser Kind wählen ohne das etwas geändert werden müsse. Der Vater müsse sich nur bei der Anmeldung des Kindes dazu äußern und das entsprechende Namensrecht müsse bei allen Geschwistern gleich gehalten werden.
Ist diese Angabe richtig? Gibt es eine Frist die man einhalten muss vor der Geburt des Kindes für die Änderung? Gibt es eine neutrale Stelle, die diese Diskrepanz zwischen Standesamt und Einwohnermeldeamt lösen kann?
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Carmen Maria
Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 17:02
Antwort auf:
Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa
Auch hier bin ich ganz Vanessas Meinung :-)
NB
P.S. Hallalalli möchte ich auch nicht heißen....
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.09.2000
Antwort auf:
Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa
Hallo Carmen Maria,
nur schnell um ein Missverständnis zu vermeiden - ...als ich sagte, daß ich meinen Namen (jetzt ein Doppelname) auch später noch ändern könne (und dann den EHEnamen annehmen kann = Nachname meines Mannes), meinte ich damit nicht das Namensrecht! Das Namensrecht bleibt ja in dem Fall nach wie vor Deutsch.
Bestätigen kann ich, daß die Wahl des Nachnamens für alle Kinder aus der selben Ehe gleich sein muß - ehrlich gesagt, eine sinnvolle Regelung (überleg mal wie viele Kombinationsmöglichkeiten es gibt - das gäbe ein durcheinander!!).
Welchen Namen habt Ihr denn bei Eurer Eheschließung als Ehenamen gewählt???? In der Regel ist das nämlich einer der beiden Nachnamen - dies wäre dann eigentlich auch der Name der Kinder.
Ansonsten - wenn ich mich da nicht irre und meine Logik mich verlassen hat, wäre das Standesamt die zuständige Behörde - schließlich werden dort auch die Namen eingetragen, geändert, verändert, um-, wech, und abgetragen. Diese Daten gehen dann erst ans Einwohnermeldeamt!
Schaut einfach noch mal in eurer Heiratsurkunde nach und fragt dann noch mal beim Standesamt nach. Am besten konkret nach dem Motto: "Ich heiße Meyer, mein Mann heißt Müller...können wir unsere Kinder XYZ nennen?"...und welche Voraussetzungen müßen dazu erfüllt sein.
LG
Vanessa
P.S.: ähh...spanisches Namensrecht...ist das nicht das mit den ewig vielen Namen von Papa, und Papa's Papa und dessen Papa??....der Mann einer Freundin ist Mexikaner...heißt nur Hugo....mit Vornamen...aber der Nachname...HALLLALLIIII....;-)
Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 17:25
Antwort auf:
Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa
........nö, Frau Bader...ich auch nicht. Aber ich bin froh das ich dieses Forum hier gefunden habe ...heißt nicht umsonst "Recht"....immerhin geben wenigstens SIE mir ab und an das selbige - ich werd meinen Süßen mal vorbei schicken, der kann von Ihnen glatt noch was lernen
eine starke Woche und noch viele Lacher im Leben wünscht
Vanessa aka MurmelMaus
Mitglied inaktiv - 20.09.2000, 22:44
Antwort auf:
Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa
Danke, Vanessa, das ist klasse- ein paar Lacher tun immer gut!
:-)))
Liebe Grüsse aus Koblenz,
Nicola Bader
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.09.2000
Antwort auf:
Nochmal zu Nachname bei Mischehen - an Frau Bader u. Vanessa
Liebe Vanessa, liebe Frau Bader,
dankeschön für die aufschlußreichen Antworten.
Ich habe mich im Standesamt erkundigt:
Der Ehename bei der Eheschließung (wir haben jeweils unsere Nachnamen - ohne Doppelnamen - behalten) hat nichts mit der Namensgebung des Kindes zu tun, wenn der Ehepartner noch die ausl. Staatsbürgerschaft hat.
In unserer Urkunde steht Namensrecht "deutsch".
Wenn unser Baby aber zur Welt kommt, kann es auch unter dem spanischen Namensrecht "getauft" werden, weil ich noch die spanische Staatsbürgerschaft habe. Es kann aber auch das deutsche Namensrecht erhalten, weil mein Mann aus Deutschland kommt.
Es war doch einfach...
Alles Liebe
Carmen Maria
P.S.: Ja, ich weiß, ähh, das spanische Namensrecht ist kompliziert aber nicht so sehr. Nur zur Info ein Beispiel:
Vater: Marius Müller Meier
Mutter: Emily Weinberg Keller
Kind: Hugo Müller Weinberg
Kind heiratet Elli Seifert Michel
Deren Kind: Fritz Müller Seifert
Alles Gute noch einmal!
Mitglied inaktiv - 21.09.2000, 16:08