Braucht man, um mit einem Kind, für das man kein Sorgerecht hat, also z.B. Enkel, zum Arzt zu gehen, eine Vollmacht der Eltern? Es müssen ja eventuell medizinische Entscheidungen gefällt werden und Unterschriften geleistet werden, ich denke zum Beispiel an Unfälle, während das Kind übers Wochenende bei den Großeltern ist und die Eltern weiter weg.
von
Lelo317
am 30.07.2016, 14:34
Antwort auf:
Zum Arzt mit Verwandten
Hallo,
besser ist das. Außer in Notfällen, da entscheidet der Arzt selber.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.07.2016
Antwort auf:
Zum Arzt mit Verwandten
Hallo,
mit Ausnahme von absoluten Notfällen (z.B. Unfall mit bewußtlosem Kind) brauchen Ärzte für jeden Behandlung das Einverständnis der Eltern.
Die Großeltern brauchen eine schriftliche Vollmacht.
Wir haben z.B. eine "Notfallvollmacht" bei unserem Kinderarzt für meine Eltern hinterlegt, damit diese z.B. bei Stürzen im Kiga auch schon handeln kann, bevor ich aus dem Büro da bin - meine Eltern wohnen halt um die Ecke und sind schon Rente. Die sind einfach schneller da als ich.
Mitglied inaktiv - 30.07.2016, 15:49
Antwort auf:
Zum Arzt mit Verwandten
Meine Schwiegermutter war schon mit unseren beim Arzt, einmal sogar im KH wo geröntgt werden musste.
Die Karte haben wir jeweils nachgereicht. Am Telefon hatte sie mich und fragte die Ärzte ob sie mich sprechen müssen. Wurde verneint.
Es seien Notfälle, das müssen sie behandeln, OP's sähen anders aus sofern nicht akut notwendig.
Also alles was nicht drängt könnte die Vollmacht gebraucht werden.
Alles was akut ist wird so behandelt.
Oma könnte nicht zum impfen gehen, aber bei akuter Mittelphrentzündung hat meine Schwiegermutter alles bekommen.
von
Sternenschnuppe
am 30.07.2016, 17:49