Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe einen Gesamtjahresurlaub von 28 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt ab dem 18.02.2016. Wie viele Urlaubstage kann ich vor dem Mutterschutz nehmen? Ich hatte gelesen das der Mutterschutz vor der Geburt gilt, d.h. 3 Monate anteilig auf den Jahresurlaub gerechnet? Die Dame die bei uns die Urlaubsverwaltung macht kommt immer zu neuen "Ergebnissen", erst wollte sie mir 5 Tage geben, nach meinem Einspruch kam sie auf einmal auf 12... nicht das ich mich bei den 12 Tagen beschweren würde, aber mir scheint sie nicht soooo sicher in der Thematik zu sein. Können Sie mir hierzu eine Auskunft geben?
Vielen Dank!
von
AnBo86
am 22.09.2015, 13:25
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch bleibt vor Mutterschutz
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.09.2015
Antwort auf:
Wieviel Urlaubsanspruch bleibt vor Mutterschutz
Bis Mai geht Dein Mutterschutz, also 5/12 Urlaubsanspruch.
Macht bei 2.,33 Tagen im Monat 11,66 Tage.
12 ist richtig :-)
von
Sternenschnuppe
am 22.09.2015, 20:19