Guten Tag,
ich habe von vor der Geburt des ersten Kindes im Juni 2012 noch ca. 50 Überstunden und 25 Tage Urlaub übrig.
Kind 2 kommt voraussichtlich im Februar 2014, hier besteht ja auch nochmal im Mutterschutz Anspruch auf Urlaub, richtig.
Wie lange steht mir dieser Urlaub und die Überstunden zu? Können die auch irgendwann mal verfallen?
Viele Grüße
von
sassyb2001
am 28.10.2013, 21:03
Antwort auf:
wie lange kann ich Urlaub und Überstunden aufheben?
Hallo,
den Urlaub können Sie nach der Elternzeit nehmen, bei den Überstunden kommt es darauf an, was vertraglich vereinbart ist.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.10.2013
Antwort auf:
wie lange kann ich Urlaub und Überstunden aufheben?
Hallo,
danke für die Antwort.
Vertraglich ist gar nichts erwähnt in Sachen Überstunden. Wäre es sinnvoll zu versuchen, das diese irgendwann mal ausbezahlt werden würden?
Aber dann am besten nicht, wann Elterngeld bezogen wird, oder?
Viele Grüße
von
sassyb2001
am 29.10.2013, 19:56