Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Liebe Frau Bader, zu unserer Situation: ich bin Beamtin, möchte nach der Geburt Elterngeld für 7 Monate, danach 7 Monate voll arbeiten gehen (weil mein Freund - Angestellter- in dieser Zeit Elterngeld beantragt und zu Hause bleibt). Nach diesen 14 Monaten wird mein Freund ganztags und ich halbtags Arbeiten gehen. Bisher haben wir beide in etwa gleich viel verdient. Haben derzeit beide Steuerklasse 1. Meine Fragen: 1. Bei wem sollen wir das Kind krankenversichern? (ich:privat, er: gesetzlich) 2. Wer soll das Kindergeld beantragen? Macht das überhaupt einen Unterschied? 3. Sollten wir unsere Steuerklassen ändern lassen und wenn ja wie? Vielen Dank für Ihre Antworten. Herzliche Grüße Anne

von RIESENvorfreude am 20.10.2011, 14:38



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Hallo, 1. Es muss bei dem versichert werden,der mehr verdient 2. Nein, Sie bekommen es als Beamte halt mit dem Gehalt ausgezahlt 3. Steuerklasse 1 können Sie nicht haben. Wohl 3. Und da kommt es darauf an, wer wieviel verdient und wer es wann beantragt Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2011



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Hallo, Die Frage ist, ob das Kind überhaupt familienversichert werden kann. Dies ist nur der Fall, wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der privat Versicherte bzw. dieser unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient. Wegen eurer EZ Verteilung müsstet ihr das genau pruefen. Steuerklassen könnten mE nur nach Eheschließung geändert werden und das sollte gut überlegt werden, pauschale Aussagen dazu gehen nicht. Kindergeld ist grundsätzlich egal, der Kinderfreibetrag kann ebenso auf einen alleine oder geteilt eingetragen werden, nützt in der laufenden Lohnsteuerveranlagung aber nur wenig, da er nur Einfluss auf den SoliZu hat. Der Fb wirkt sich erst in der EStErklaerung aus. Da das KiG verrechnet wird und ihr nicht verheiratet seid ist die Frage tatsächlich interessant.

von Lina_100 am 20.10.2011, 15:21



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Das sollte ein Steuerberater ausrechnen, was günstiger ist. Da ihr beide berufstaetig seid eher haelftige Aufteilung beider Betraege, aber das kann man so genau nicht sagen. Ich würde allerdings zur Eheschließung raten, dass ist in jedem Fall günstiger und hat auch sonst zahlreiche Vorteile wenn ein Kind unterwegs ist :).

von Lina_100 am 20.10.2011, 15:32



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Hallo, danke erstmal für die Antwort, ich bin bei solchen Sachen immer total überfordert. Ich zerpflücke deine Antwort nochmal: "Die Frage ist, ob das Kind überhaupt familienversichert werden kann. Dies ist nur der Fall, wenn der GKV Versicherte mehr verdient als der privat Versicherte bzw. dieser unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze verdient" Ich (privat) verdiene derzeit etwas mehr, liege aber trotzdem noch unter der Beitragsbemessungsgrenze. Was bedeutet das nun? "Wegen eurer EZ Verteilung müsstet ihr das genau pruefen." Was meinst du damit? "Steuerklassen könnten mE nur nach Eheschließung geändert werden und das sollte gut überlegt werden, pauschale Aussagen dazu gehen nicht." Wir überlegen zu heiraten!!!Hätte das irgendwelche Vorteile? "Kindergeld ist grundsätzlich egal, der Kinderfreibetrag kann ebenso auf einen alleine oder geteilt eingetragen werden, nützt in der laufenden Lohnsteuerveranlagung aber nur wenig, da er nur Einfluss auf den SoliZu hat. Der Fb wirkt sich erst in der EStErklaerung aus. Da das KiG verrechnet wird und ihr nicht verheiratet seid ist die Frage tatsächlich interessant." Im nächsten Jahr werden wir wieder in etwa gleich viel verdienen, also sollten wir den Kinderfreibetrag aufteilen? Im Jahr 2013 wird er doppelt so viel verdienen, also sollte er den Kinderfreibetrag allein in Anspruch nehmen? Wo beantragt man sowas? Nochmals vielen lieben Dank ;)

von RIESENvorfreude am 20.10.2011, 15:40



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Welche anderen Vorteile hat denn eine Eheschließung noch (außer das ich total glücklich wäre)? Welchen Nachnamen soltte das Kind tragen?

von RIESENvorfreude am 20.10.2011, 15:42



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Allein kein Behördentheater (Vaterschaftsanerkennung, Sorgerechtserklaerung) und für mich am Wichtigsten, dein Mann ist automatisch berechtigt im Fall der Fälle für dich und das Kind im KH Entscheidungen zu treffen. Das mit dem Nachnamen hängt davon ab, ob ihr euch jetzt schon auf einen Ehe- bzw Familiennamen einigen koennt.

von Lina_100 am 20.10.2011, 15:54



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Das Kind bekommt jeder zur Hälfte auf die Karten,voll kann das Kind nur genommen werden wenn man verheiratet ist ,so würde es uns im Sep.10 gesagt!

von CKEL0410 am 20.10.2011, 19:48



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Der Freibetrag wird automatisch gewährt wenn man KiGeld bezieht. Das FA prüft in der Winkommensteuererklaerung was günstiger ist. Bei hoeheren Einkommen ist es der Freibetrag, das im Jahr gezahlte Kindergeld wird damit verrechnet. Wenn ihr ohnehin heiraten möchtet, macht das jetzt noch. Sobald ihr sehr unterschiedlich verdient kommt euch dann noch steuermindernd das Ehegattensplitting zu gute. Wenn du mehr verdienst muss das Kind privat versichert werden. Ihr könnt später dann in die Familienversicherung wechseln, die Voraussetzungen werden jährlich geprüft. Vorteil wäre, dass in den ersten 3 Monaten nach der Geburt Kinder in der PKV ohne Risikoprüfung versichert werden müssen, dh eventuelle Beitragsvorteile auch für spätere Zusatzversicherungen. Dann darf aber kein SB vereinbart werde

von Lina_100 am 20.10.2011, 20:20



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Ja tatsächlich. Nur bei verheirateten Eltern in Steuerklasse 3 oder 4 geht auch die Uebertragung. Sonstige Ausnahmen treffen auf euch nicht zu.

von Lina_100 am 20.10.2011, 21:55



Antwort auf: Wer sollte Kindergeld beantragen? Und Eintrag auf der Lohnsteuerkarte

Moin, erhält man als Beamter nicht auch einen Ortszuschlag? Wenn das noch so ist solltest du das Kind auf die Steuerkarte und das Kindergeld nehmen, da das einen Einfluss auf die Höhe des Ortszuschlag haben müßte. LG Ingo

von IngoAC am 25.10.2011, 10:21



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Kindergeld ~ Lohnsteuerkarte des Partners

Hallo Frau Bader, mein Partner und ich möchten unsere bald geborenes Kind auf seine Lohnsteuerkarte nehmen. Muss er dann auch das Kindergeld beantragen, oder ist das davon unabhängig? Viele Grüße Eva


Kindergeld ab 18

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage, vielleicht wissen Sie dazu mehr. Meine Tochter ist 18 geworden. Ungefähr sechs Wochen vor ihrem Geburtstag habe ich von der Familienkasse den Antrag auf Weiterzahlung zugeschickt bekommen, den ich umgehend ausgefüllt und zurückgeschickt habe. Anspruch besteht, sie geht noch zur Schule. So, und nun war...


Co-Parenting: Div. Fragen zu Elterngeld, Elternzeit und Kindergeld

Liebe Frau Bader, ich erwarte im Januar mein erstes Kind im Rahmen des Co-Parenting-Modells. Mir stellen sich in dem Zusammenhang einige Fragen in Bezug auf meine zukünftige finanzielle Situation. Hier einige Fakten, damit Sie meine Situation besser einschätzen können: - mit dem Papa des Kindes bin ich nicht zusammen und wir wohnen nicht z...


Nachzahlungen Kindergeld

Hallo! Anfang des Jahres waren wir in einem Frauenhaus und wir haben laut Kasse ein Sonderzeichen bekommen. Im Juni wurde einfach kein Kindergeld ausbezahlt, ab Juli wieder normal. Kinderzuschlag ab Juni gar nicht mehr. Ich kann weder dort anrufen, denn ich bekomme keine Auskunft, noch bekomme ich schriftlich eine Stellungnahme. Was kann ich tun?...


Kindergeld

Sehr geehrte Frau Bader. Bin ich bissle durch einander gerade.Ich habe gelesen,das normalerweise Kindergeld ist mit eine Steuerliche Einkommen zusammengebunden.Aber...ich habe das auf meine Name beantragt nach Geburt meines Sohnes,aber ich werde voraussichtlich bis 2025 in Elternzeit.Elterngeld,aber nur ein Jahr nehme ich in Anspruch.Meine Arbeits...


Kindergeld rückwirkend einklagen?

Sehr geehrte Frau Bader, Mich würde aktuell interessieren ob ich rückwirkend vom Ex Partner noch meinen Anteil vom Kindergeld einklagen könnte. Wir hatten damals ein Wechselmodell zu gleichen Anteilen. Und mein Ex Partner hat sich damals verweigert mir mein Anteil auszuzahlen ... kann ich mir sowas Jahre später noch einklagen? Danke schon m...


Kindergeld ab 18 und Abzweigungsantrag

Gern auch an Forenmitglieder welche Erfahrung damit haben. Meine Tochter ist 18 und besucht derzeit die 12. Klasse eines Gymnasiums. Sie ist nun ohne Absprache zu ihrem Freund gezogen. Sie ist auch nach wie vor bei mir gemeldet und hat hier ihr eigens Zimmer. Kann sie dennoch einen Abzweigungsantrag für das Kindergeld stellen? Aktuell überwei...


Anspruch auf Kindergeld - Leben im Ausland

Guten Abend Frau Bader,  ich habe eine Frage zum deutschen Kindergeld. Da wir im Sommer in die Niederlande ziehen, soll meine Tochter, welche im April auf die Welt kommt, direkt nach der Geburt auf den jetzigen niederländischen Wohnort meines Mannes gemeldet werden. Dieser arbeitet in den Niederlanden und ist dort steuerpflichtig. Ich werde noc...


Maßnahme beendet -Kindergeld

Hallo , mein Kind beendete am 2.4.24 eine Maßnahme, während der es Kindergeld bekam. Wird für den Monat April nochmal das Kindergeld ausgezahlt?  Im Internet steht im Monat der Beendigung steht das Kindergeld noch zu. Ich bin verunsichert,deshalb dachte ich mir, ich Frage einfach mal in der Gruppe.    LG 


Umzug/Elterngeld/kindergeld

Guten Morgen Frau Bader,  zurzeit lebe ich noch in Niedersachsen und würde gerne nach Baden-württemberg zu meinem Verlobten ziehen. Wie kriege ich es hin das ich trotzdem weiterhin Elterngeld bekomme wenn ich dann dort lebe.Momentan befinde ich mich im Beschäftigungsverbot und werde am 18 September entbinden. Ich werde nur für 1 Jahr in Elternz...