liebe frau bader,
ich habe versehentlich beim arbeitgeber bis zum 14.3,2014 elternzeit für mein erstes kind angemeldet, bekam aber rechtmäßig nur bis zum 07.01.2014 elterngeld. Jetzt habe ich bis zum ende der elternzeit kein einkommen mehr. Kann ich vom arbeitgeber rückwirkend was bekommen?
nun bin ich wieder schwanger und der geburtstermin ist am 24.06.2014. wann muss ich meinen arbeitgeber über die schwangerschaft informieren und welche leistungen bekäme ich dann, denn in dieser branche darf ich nicht schwanger arbeiten? in der 1. schwabgerschaft hatte ich berufsverbot und bekam mutterschaftsgeld vom arbeitgeber und in der schutzzeit von krankenkasse und arbeitgeber. Wie soll ich in dem fall vorgehen?
LG
von
lonyschm
am 12.02.2014, 14:26
Antwort auf:
welche rechte hab ich
Hallo,
1. Die Elternzeit wird verbindlich beantragt, wenn Sie da ein falsches Datum einsetzen, ist das nur Ihr Problem. Auch weiß ich nicht, warum Sie vom Arbeitgeber Lohn bekommen sollten, wenn Sie doch nicht gearbeitet haben.
2. Ab dem ersten Tag der Arbeit bekommen Sie wieder ein Beschäftigungsverbot und damit den Lohn, den sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden.sie müssen es dann eben dem Arbeitgeber mitteilen und das Beschäftigungsverbot, wenn es kein allgemeines ist, vorlegen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.02.2014
Antwort auf:
welche rechte hab ich
Dann bekommst Du ab Ende der angemeldeten Elternzeit Deinen Lohn den Du nun verdienen würdest.
Nicht vorher, wieso sollte er rückwirkend zahlen ?
von
Sternenschnuppe
am 12.02.2014, 14:49
Antwort auf:
welche rechte hab ich
Für die Zeit vom 08.01. bis 14.03. muss der AG natürlich nicht zahlen. Und schon gar nicht rückwirkend! (Rückwirkend für was??)
Schwangerschaften soll man sofort melden. Und in deinem Fall schadet es ja auch nicht, wenn du es zeitig sagst.
Wenn du ein BV bekommst, bekommst du ab 15.03. wieder den BV-Lohn bis zum Mutterschutz. Und dann wieder Mutterschaftsgeld.
(und du hast wieder Elternzeit anzumelden!)
Wie du vorzugehen hast?
Melde deine Schwangerschaft beim AG an.
Guck, wo du Geld herbekommst für die Zeit Januar bis März bzw bis zum ersten Lohn.
Kläre, wie das mit dem BV von statten geht.
Dann Mutterschutz usw.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 12.02.2014, 21:35