Liebe Frau Bader,
derzeit befinde ich mich in Elternzeit und gehe 30 WS arbeiten.
Ab Oktober ist dann wieder Vollzeiot angesagt.
Nun haben wir heut eerfahren, dass das Unternehmen die Kurzarbeit einführt (ab dem 01.07.12).
Falls dieser Zustand im Oktober immer noch bestehen sollte, überlege ich gerade was für mich besser wäre (sowohl finanziell als auch rechtlich): soll ich dann ebenfalls in Kurzarbeit gehen (80% ist derzeit im Gespräch, also 1 Tag wird nicht gearbeitet) oder soll ich meine Elternzeit mit 30 WS verlängern.
Rein rechnerisch stehe ich natürlich mit der Kurzarbeit besser da (zumindest finanziell), oder? Außerdem frage ich mich, ob die Verlängerung der Elternzeit eventuell noch andere Vorteile für mich hätte.....
Vielen Dank für Ihren Input.
Beste Grüße
J
von
jackypit
am 12.06.2012, 12:38
Antwort auf:
Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit
Hallo,
das iste in zweischneidiges Schwert.
Wenn Sie in EZ bleiben, haben Sie Kündigungsschutz.
Wenn Sie voll arbeiten gehen, bekommen Sie evtl. mehr.
Rechnen Sie doch mal hier:
http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/kurzarbeitergeld/berechnungsprogramm.html
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.06.2012
Antwort auf:
Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit
Hallo,
bitte beachte, dass das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt (genau wie das Elterngeld) unterliegt und man im Folgejahr erst die Höhe der zuzahlenden Steuern erfährt!! Außerdem ist Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung und wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt, sprich man erhält weniger Elterngeld, als wenn man voll gearbeitet hätte.
Kurzarbeit hilft dem Unternehmen (und nur auf dem ersten Blick dem Arbeitnehmer)!!
An Deiner Stelle würde ich bei 30 Stunden und Elternzeit bleiben, weil auch die Kurzarbeit noch erhöht werden kann (weisst man ja nicht vorher) und man kann auch gekündigt werden.
Viel Erfolg!!
von
Spieli
am 12.06.2012, 22:04