Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit

Liebe Frau Bader, derzeit befinde ich mich in Elternzeit und gehe 30 WS arbeiten. Ab Oktober ist dann wieder Vollzeiot angesagt. Nun haben wir heut eerfahren, dass das Unternehmen die Kurzarbeit einführt (ab dem 01.07.12). Falls dieser Zustand im Oktober immer noch bestehen sollte, überlege ich gerade was für mich besser wäre (sowohl finanziell als auch rechtlich): soll ich dann ebenfalls in Kurzarbeit gehen (80% ist derzeit im Gespräch, also 1 Tag wird nicht gearbeitet) oder soll ich meine Elternzeit mit 30 WS verlängern. Rein rechnerisch stehe ich natürlich mit der Kurzarbeit besser da (zumindest finanziell), oder? Außerdem frage ich mich, ob die Verlängerung der Elternzeit eventuell noch andere Vorteile für mich hätte..... Vielen Dank für Ihren Input. Beste Grüße J

von jackypit am 12.06.2012, 12:38



Antwort auf: Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit

Hallo, das iste in zweischneidiges Schwert. Wenn Sie in EZ bleiben, haben Sie Kündigungsschutz. Wenn Sie voll arbeiten gehen, bekommen Sie evtl. mehr. Rechnen Sie doch mal hier: http://www.imacc.de/lohnabrechnunggehaltsabrechnung/kurzarbeitergeld/berechnungsprogramm.html Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.06.2012



Antwort auf: Was ist Vorteilhafter: Verlängerung der Elternzeit mit 30 WS oder Kurzarbeit

Hallo, bitte beachte, dass das Kurzarbeitergeld dem Progressionsvorbehalt (genau wie das Elterngeld) unterliegt und man im Folgejahr erst die Höhe der zuzahlenden Steuern erfährt!! Außerdem ist Kurzarbeitergeld eine Lohnersatzleistung und wird bei der Elterngeldberechnung nicht berücksichtigt, sprich man erhält weniger Elterngeld, als wenn man voll gearbeitet hätte. Kurzarbeit hilft dem Unternehmen (und nur auf dem ersten Blick dem Arbeitnehmer)!! An Deiner Stelle würde ich bei 30 Stunden und Elternzeit bleiben, weil auch die Kurzarbeit noch erhöht werden kann (weisst man ja nicht vorher) und man kann auch gekündigt werden. Viel Erfolg!!

von Spieli am 12.06.2012, 22:04



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Mehrmalige Verlängerung Elternzeit nach Bindungszeitraum möglich?

Sehr geehrte Frau Bader, unser Sohn wurde 2021 geboren, meine Frau hat ein Jahr Elternzeit beantragt und genommen. Diese Elternzeit wurde ohne Pause nach RS mit dem AG auf 24 Monate verlängert. Da unsere Situation derzeit nicht wirklich planbar ist (Umzug erforderlich, ggf. 2. Kind, Probleme mit Kita), wollen wir die Elternzeit nochmals verlä...


Elternzeit Verlängerung nach 2 Jahre

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir helfen. Ich möchte nach 2 Jahre meine Elternzeit um 6 Monate Verlängern. Meine Frage wäre: Es ist möglich nach 2 Jahre Elternzeit, wieder 1 Tag, 1Woche, oder 1Monat arbeiten zu gehen und anschließend die 6 Monate Elternzeit nehmen, ohne die Zustimmung von dem Arbeitgeber? . Oder muss...


Verlängerung der Elternzeit

Ich arbeite Teilzeit in Elternzeit. Beim ersten Kind habe ich 3 Jahre EZ genommen und diese zum Beginn des neuen Mutterschutzes vorzeitig beendet. Ich habe hier also noch ein paar Monate über. Beim 2.Kind habe ich zunächst 2 Jahre Elternzeit genommen. Nun muss ich diese verlängern. Macht es dabei einen Unterschied ob ich zuerst den restlichen Z...


Nachtrag Verlängerung der Elternzeit.

Kann mein AG die Verlängerung meiner Elternzeit ablehnen? Wie unten bereits geschrieben habe ich erst EZ für Kind 1 genommen, und noch vor Ende der EZ mein 2. Kind bekommen. Für K2 habe ich aktuell 2 Jahre Elternzeit genommen, die bald enden. Mit Vorlauf von 7 Wochen würde ich nun das 3.Jahr EZ für K2 einreichen und danach mit 13 Wochen Vo...


Elternzeit Verlängerung

Guten Tag Frau Bader Ich habe eine Verlängerung der Elternzeit beantragt, bis zum 30.10.2023 (Verlängerung um eine Woche). Ich habe diesen schriftlichen Antrag innerhalb der 7-wöchigen Frist gestellt. Mein erster Elternzeitabschnitt von 2 Jahren endet am 22.10.2023. Daher möchte ich zurückkehren und am 31.10.2023 mit der Inanspruchnahme meines R...


Verlängerung Elternzeit

Und noch eine Frage für mich. Ich habe 14 Monate Elternzeit beantragt. Wenn ich nun verlängern will, aber die Arbeitsstunden nicht reduzieren, gebe es ja keinen Grund für den Arbeitgeber, dies zu akzeptieren, oder?


Verlängerung der Elternzeit nach 3. Geburtstag

Guten Tag Frau Bader, meine Tochter ist im Oktober 2017 geboren. Damals hatte ich 12 Monate Elternzeit. Im März 2023 habe ich erneut 12 Monate Elternzeit für sie genommen, die entsprechend im Februar 2024 enden. Nun würde ich diesen zweiten Abschnitt gerne ab März 2024 um weitere 12 Monate verlängern. Ist dies nur mit Einwilligung meiner ...


Elternzeit Verlängerung aber keine Rückmeldung?

Ich habe für 22 Monate Elternzeit genommen und möchte diese verlängern. Mein Antrag ist vor knapp 8 Wochen (in der Frist) bei meinem Arbeitgeber eingegangen, habe bis heute aber keine Antwort erhalten. Gilt das als Zustimmung? Das Verhältnis zu meinem Arbeitgeber ist seit der Schwangerschaft nicht besonders gut, weshalb ich mich nicht traue, nach...


Verlängerung Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich aktuell in Elternzeit mit meinem zweiten Kind (*27.07.23). Theoretisch müsste ich am 2. Geburtstag meines Sohnes (27.07.2025) wieder arbeiten gehen, jedoch würde ich die Elternzeit gerne bis zum 3. Geburtstag ausweiten/verlängern. Meine EZ habe ich mit dem ersten Antrag verbindlich auf 2 Jahre festgeleg...


Anspruch auf Mutterschaftsleistungen bei Verlängerung der Elternzeit

Guten Tag Frau Bader! Ich befinde mich aktuell noch bis 10.07.2024 in Elternzeit für unser erstes Kind und habe dann 2 Jahre Elternzeit aufgebraucht. Nun bin ich wieder schwanger und mein Mutterschutz würde am 01.09.2024 beginnen. Ich lese überall, dass man bei vorzeitiger Beendigung der Elternzeit wieder Anspruch auf Mutterschaftsleistungen ha...