Hallo Frau Bader, ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (in einer Krippe) für die Zeit der Krankheitsbedingten Abwesenheit von Frau X, längstens bis 31.07.2015. Ich habe meinem Arbeitgeber die SS angezeigt und ein Arbeitsverbot bekommen. Mein errechneter Endbindungstermin ist der 10.08.2015. Im Februar soll Frau X mit der Wiedereingliederung beginnen und danach ihren Urlaub(30Tage) vom letzten Jahr nehmen. Nun zu meiner Frage: Wann läuft für mich der Arbeitsvertrag aus? Mit dem ersten Tag der Wiedereingliederung? Wenn Frau X wieder voll einsatzfähig ist oder nach ihrem Urlaub? Oder am 31.07.2015? Lg
von Ella1981 am 15.01.2015, 10:52