Frage: Vormundschaft

Hallo Frau Bader, mein Mann und ich möchten per Testament festlegen, daß, sollte uns etwas zustoßen, die Cousine meines Mannes, die in den U.S.A. lebt und verheiratet ist, zum Vormund für unsere Tochter Adriana erklärt wird. Adriana sollte dann auch dort leben. Betr. der finanziellen Angelegenheiten möchten wir einen guten Freund der Familie, der in Deutschland lebt, als Vermögensverwalter einsetzen lassen. Wir haben in Deutschland außer meiner Mutter (73 Jahre) keine weitere Verwandschaft, nur noch in Kuba - und dorthin möchten wir Adriana im Fall der Fälle nicht schicken. Der Rest unserer Familie meines Mannes lebt in Maimi. Sehen Sie in einer solchen Regelung Probleme ? Vielen Dank für Ihre Antwort Simone Barrera Fajardo

Mitglied inaktiv - 01.08.2000, 12:05



Antwort auf: Vormundschaft

Liebe Simone, grundsätzlich gehören die Personenfürsorge und die Vermögenssorge zusammen, soweit sie von den Eltern ausgeübt werden. Im Falle des Ablebens beider Eltern, die ein Test. gemacht haben, prüft das Vormundschaftsgericht- lesen Sie aber ausführlicher dazu die entsprechenden Beiträge weiter unten (da gibt es mehreres zu diesem Thema)! N. Bader

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.08.2000



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