Hallo Frau Bader, ich möchte gerne meine 2-jährige Elternzeit um weitere 3 Monate verlängern. Da mein Kleiner im Oktober in den Kindergarten kommt und ich gerne während der Eingewöhnungszeit dabei sein möchte, würde ich ein paar Wochen Elternzeit dranhängen. Mein AG hat gemeint, dass ich ihm die Teilzeit mitteilen sollte, wie ich arbeiten möchte. D.h. dass ich während der Eingewöhnungszeit evtl auch mal unbezahlten Urlaub nehmen muss oder mit den Stunden ins Minus fahren muss... falls es nicht gleich klappt. Deshalb haben wir uns überlegt, die EZ zu verlängern. Geht das? und werden dann die 3 Monate, die ich dranhänge von dem 3. Jahre abgezogen oder verfällt somit das 3. Jahr EZ? Frist für die Verlängerung der EZ sind 7 Wochen vorher, oder? Und 3 Monate vor Ende der EZ muss ich den Antrag auf Teilzeit stellen, oder? Vielen Dank für Ihre Antwort. Grüße, Jasmin
von Jas1103 am 17.05.2016, 21:22