Sehr geehrte Frau Bader,
ich hoffe ich wende mich mit meinem Anliegen mit Ihnen an die richtige Person.
Mein Verlobter, Balinese, und ich erwarten im Dezember ein Baby und würden gerne die Vaterschaftsanerkennung vorab erledigen, da es dann einfacher ist ein Visum für meinen Verlobten zu bekommen.
Nun habe ich aber online gelesen, dass der Mann für die Anerkennung der Vaterschaft anwesend sein muss.
Gilt das auch, wenn der Vater Ausländer ist?
Oder gibt es dort eventuell eine Sonderregelung?
Ich wäre sehr dankbar für eine Antwort Ihrerseits!
Mit freundlichem Gruß
NyessThorin
von
NyessThorin
am 15.05.2017, 22:42
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vor Geburt
Hallo,
da weiß luvi mehr als ich, denn im Ausländerrecht kenne ich mich nicht aus.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.05.2017
Antwort auf:
Vaterschaftsanerkennung vor Geburt
Hallo,
Mein Lebensgefährte ist auch Ausländer.
Vaterschaftsanerkennung UND gemeinsames Sorgerecht sind Voraussetzung für eine Familienzusammenführung zum deutschen Kind.
Die Vaterschaftsanerkennung kann er auch bei der Botschaft machen. Du bestätigst sie beim Jugendamt. Ebenso die Sorgerechtserklärung.
Kennst du das Forum info4alien.de?
Das kann ich dir wirklich empfehlen. Dort geht's um ausländerrechtliche Themen, dort antworten u.a. Botschaftmitarbeiter.
Les dich dort Mal ein oder Stelle selbst eine Frage.
Übrigens braucht er den Sprachtest nicht, wenn es eine FZF zum deutschen Kind ist. Das Visum kann auch schon vor der Geburt ausgestellt werden.
Luvi
von
luvi
am 16.05.2017, 10:12