Sehr geehrte Fr. Bader, Ich würde gerne meinen UrlaubsAnspruch aus meiner Zeit des Beschäftigungsverbotes ausrechnen - leider bin ich da etwas überfragt.....es wäre schön wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Ich bin durch meine Schwangerschaft am 2. Februar 2013 in ein Beschäftigungsverbot geschickt worden (ich hatte eine Vollzeitstelle mit Anspruch auf 30 Urlaubstage). Ich habe im Januar 2013 drei Urlaubstage genommen. Die Geburt des Kindes war am 12.09.13. Nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun in Teilzeit (2 volle Tage in der Woche) wieder einsteigen. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das mein bestehender Resturlaub aus 2013 gekürzt wird. Nun würde ich gerne selber ausrechnen was mir eigentlich an Urlaub zustehen würde. Nur leider weiß ich nicht wie ich diesen berechnen / ausrechnen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mfg, N. R.
von nizole24 am 04.01.2016, 21:01