Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Urlaubsanspruch ausrechnen nach Beschäftigungsverbot

nizole24

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Sehr geehrte Fr. Bader, Ich würde gerne meinen UrlaubsAnspruch aus meiner Zeit des Beschäftigungsverbotes ausrechnen - leider bin ich da etwas überfragt.....es wäre schön wenn Sie mir weiterhelfen könnten! Ich bin durch meine Schwangerschaft am 2. Februar 2013 in ein Beschäftigungsverbot geschickt worden (ich hatte eine Vollzeitstelle mit Anspruch auf 30 Urlaubstage). Ich habe im Januar 2013 drei Urlaubstage genommen. Die Geburt des Kindes war am 12.09.13. Nach 3 Jahren Elternzeit möchte ich nun in Teilzeit (2 volle Tage in der Woche) wieder einsteigen. Mein Arbeitgeber hat mir mitgeteilt das mein bestehender Resturlaub aus 2013 gekürzt wird. Nun würde ich gerne selber ausrechnen was mir eigentlich an Urlaub zustehen würde. Nur leider weiß ich nicht wie ich diesen berechnen / ausrechnen kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Mfg, N. R.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie haben in 2013 Anspruch bis einschließlich für den Monat, in dem der Mutterschutz endet. Sie nehmen also den vollen Urlaub, teilen durch zwölf und addieren ihn dann mit den Monaten, in denen Beschäftigungsverbot oder Mutterschutz bestand. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Da der Mutterschutz im November endete hast Du Urlaub bis einschließlich Nocember erworben. Macht 11/12 also bei Dir 27,5 Tage. Drei sind genommen, bleiben 24,5 über. Auszubezahlen so wie erarbeitet, als Vollzeitlohn. Oder wie einige es auch machen, doppelte Urlaubstage bei halben Lohn.


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