Guten Abend
Ich bin aktuell schwanger mit meinem ersten Kind. Der Kindsvater lebt in Südafrika.
Er möchte die Vaterschaft offiziell anerkennen. Wir sind nicht verheiratet. Ich möchte das alleinige Sorgerecht beantragen.
Aus Basis der Vaterschaftsanerkennung und den Eintrag in der Geburtsurkunde möchte er ein Visum in Deutschland beantragen.
Bis dahin alles chic. Nun etwas gesponnen. Was passiert im Fall einer Trennung, wenn er zurück nach Südafrilka zieht und keinen Unterhalt zahlt oder zahlen kann. Ich weiß von Unterhaltszahlungen bei förmlicher Gegenseitigkeit. Also theoretisch könnte ich einen Antrag stellen, damit er der Zahlung nachkommt? Wie weit greifen die Vereinbarungen zwischen Deutschland und Südafrika? Kann ein Verfahren gegen ihn in Südafrika eröffnet werden, welches ihn zur Zahlung des Unterhaltes zwingt? Was passiert, wenn er während dieses Verfahrens einen Antrag auf ein Schengen Visum für einen Staat der E.U. einreicht - wird er es je wieder bekommen?
Sorry wegen der vielen Fragen. Aber wir versuchen einfach nur herauszufinden, was theoretisch passieren könnte. Planen tun wir die Trennung ja nicht :)
Viele Grüße aus Berlin.
von
sunny_sonnenschein
am 22.06.2014, 23:57
Antwort auf:
Unterhaltsverpflichtungen bei Vaterschaftsanerkennung für im Ausländer
Hallo,
das alleinige Sorgerecht haben Sie automatisch.
Praktisch werden Sie wenig Chancen haben,wenn er im Ausland lebend keinen Unterhalt zahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.06.2014
Antwort auf:
Unterhaltsverpflichtungen bei Vaterschaftsanerkennung für im Ausländer
1. Du musst das alleinige Sorgerecht nicht beantragen, das hast du als unverheiratete Mutter automatisch.
2. Falls er zurück in sein Heimatland geht und keinen Kindesunterhalt zahlt, dann wirst du den Unterhalt international eintreiben müssen. Dazu wäre es sinnvoll, dass er bereits in Deutschland einen Unterhaltstitel unterzeichnet - oft wird das bei der Anerkennung der Vaterschaft gemacht.
von
Pamo
am 23.06.2014, 09:13
Antwort auf:
Unterhaltsverpflichtungen bei Vaterschaftsanerkennung für im Ausländer
Hallo,
aus meiner Erfahrung kann ich Dir berichten, dass es NICHT ausreicht, dass der Vater die Vaterschaft anerkannt hat, um ein Visum zur Familienzusammenführung zum Kind zu bekommen. Voraussetzung dafür ist, dass er das Sorgerecht hat. Auch der Eintrag in der Geburtsurkunde reicht nicht aus.
Auch wenn sie Dir bei der Botschaft was anderes sagen, ist dies die rechtliche Situation in Deutschland. (Wir hatten falsche Infos von der Botschaft, und so hat sich das Verfahren unnötig in die Länge gezogen).
Eine gutes Forum für ausländerrechtliche Belange ist http://www.info4alien.de
Wenn Du magst, kannst Du Dich auch gerne an mich wenden. Ich wäre damals froh gewesen, wenn mir jemand hätte sagen können, wie so eine Familienzusammenführung abläuft.
Liebe Grüße
Luvi
von
luvi
am 23.06.2014, 11:41
Antwort auf:
Unterhaltsverpflichtungen bei Vaterschaftsanerkennung für im Ausländer
Danke für die vielen Infos.
von
sunny_sonnenschein
am 23.06.2014, 18:35
Antwort auf:
Unterhaltsverpflichtungen bei Vaterschaftsanerkennung für im Ausländer
Lieben Luvi und sunny_sonnenschein,
ich bin neu in dem Forum und habe so ziemlich das Gefühl, dass ich mich in der gleichen Situation wie Ihr befinde. Ich habe versucht Euch beide über Mitgliedersuche ausfindig zu machen, um sich darüber auszutauschen, nur leider erfolglos. Ich bin mir sicher Ihr könnt mir weiter helfen. Solltet Ihr die Nachricht hier lesen... bitte bitte... könntet Ihr mich anschreiben, ich wäre Euch für paar Informationen sehr dankbar. Irgendwie habe ich es wohl hier mit der Suche noch nicht so rausgefunden ;)
Liebe Grüße Ilona
von
IlonaMo
am 29.07.2014, 12:39