Frage: Umgangsrecht/Sorgerecht

Hallo, es geht um meinen Sohn, 3 1/2 Jahre. Ich war mit seinem Vater bis vor einer Woche verheiratet, dann fand die Scheidung statt. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Bisher war mein Sohn jedes We bei seinem Vater. Es war immer schon schwierig. Eigentlich haben die beiden ein sehr gutes Verhältnis, allerdings fällt es meinem Sohn schwer sich von mir zur trennen. Bei Übergabe an den Vater gab es deshalb bisher regelmäßig großes weinen und schreien und es war sehr schwer ihn dazu zu bewegen, dass er mitgeht. Nun ist es so, dass er von selbst sagt, dass er nicht mehr zu ihm möchte. Er sagt, er will nicht zu Papa und möchte bei mir bleiben und er wäre ganz traurig und würde weinen, wenn er zu Papa muss. Er war dieses We nicht dort, weil sein Vater meine zeit hatte. Sonst war es bei Ausfall eines Wochenendes so, dass er immer schon nach Papa geweint hat. Dieses mal ist es eben ganz anders, er will partout nicht zu ihm. Was soll ich nun tun? Dem Wunsch meines Sohnes folgen oder ihn- gegen seinen Willen- doch zum Vater bringen? Was ist rechtlich erlaubt? MfG

von Seerose89 am 19.05.2014, 09:52



Antwort auf: Umgangsrecht/Sorgerecht

Hallo, Eine genaue gesetzl. Regelung zum Umgangsrecht gibt es nicht, vielmehr entscheidet im Zweifel das JA im Einzelfall je nach den Gegebenheiten. Ein Kind, das seinen Vater kaum kennt, wird dort sicherlich nicht übernachten. Auf der anderen Seite wird ein Vater, der eine sehr enge Bindung zu seinem Kind hat, dieses häufiger sehen als einmal im Monat. Er darf das Umgangsrecht bei sich zu Hause ausüben, d.h., die Mutter hat keinen Anspruch darauf, dass er das Kind nur bei ihr zu Hause sieht, vielmehr darf er es, auch im Auto, mitnehmen. Wichtig ist, dass der Umgangsberechtigte das Umgangsrecht schon bei einem Säugling zusteht, natürlich auch bei einem Kleinkind, auch, wenn es fremdelt. Sicherlich muss der KV aber Rücksicht auf Stillen etc. nehmen. Rechtlich muss der Berechtigte das Kind abholen, Psychologen schlagen jedoch vor, dass die Mutter das Kind auch häufiger mal bringt, um durch diese Handlung die positive Einstellung zu der Sache zu zeigen. Das Kind muss im Normalfall auch dann zum Vater, wenn es nicht will. Hier ist es Aufgabe der Mutter, auf das Kind entsprechend einzuwirken. Die Mutter kann im übrigen nicht verbieten, dass das Kind Kontakt mit Dritten hat. Man legt idR ein periodisches Umgangsrecht fest, am Anfang von kurzer Dauer. Sinnvoll ist es, die Sache so zu regeln, dass es für das Kind bald zu einer festen Gewohnheit wird und eine Entfremdung von dem anderen Elternteil nicht eintritt. Wenn das Kind den Vater nicht kennt, soll es erst langsam daran gewöhnt werden. Das Umgangsrecht ist von der Häufigkeit ungefähr festzulegen wie folgt: - bei ganz kleinen Kindern ein-bis zweimal im Monat einige Stunden - bei etwas größeren alle 14 Tage einen Tag - Übernachtung erst ab Schulreife - Ferien/ Feiertag etc. sollte man sich gütlich einigen und eine hälftige Teilung vornehmen Eine Einschränkung/ ein Ausschluss des Umgangsrechtes ist nur in Ausnahmefällen zum Wohl des Kindes zulässig. Dazu reicht es nicht aus, dass es bei der Durchführung Schwierigkeiten geben könnte. Nur wenn die Gefahr ernstlicher gesundheitl. oder erzieherischer Schäden besteht, muss der Umgang unterbunden werden, die Verfeindung der Eltern reicht nie aus, auch nicht, wenn das Kind nervöse Beschwerden hat. Zum Ausschluss führt Alkoholismus in besonderen Fällen, Aids (bei Ansteckungsgefahr), Gefahr sex. Missbrauch, psychische Krankheiten, die nachweisbar sind, nicht hingegen Prostitution oder Neurodermitis (beim Kind). Wenn einer der Eltern meint, das Umgangsrecht sei verletzt, kann er/sie sich erst einmal an das JA zu einer gütlichen Regelung wenden. Ansonsten bleibt nur die Klage. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.05.2014



Antwort auf: Umgangsrecht/Sorgerecht

Hallo, es tut mir leid Dir sagen zu müssen, dass ein 3 1/3 Jähriger gar kein Mitspracherecht hat. Du musst dafür sorgen, dass der Umgang stattfindet und dein Sohn einen besseren Zugang zu seinem Vater findet. Viele Kinder weinen fürchterlich aber das ist kein Grund, den Umgang auszusetzen. Obwohl wir eine sehr intakte Familie haben, weint unsere Kleine auch, wenn Mama geht. Ich glaube, es ist ein ganz normaler Prozess. Du musst ihn zu seinem Vater geben, andernfalls kann es Dir extrem negativ ausgelegt werden. Rein rechtlich hast du keinerlei handhabe, es muss Gründe geben, die das Kindeswohl gefährden. Ich denke, dein Sohn gewöhnt sich an die Situation und wird es irgendwann als immer wiederkehrendes Ritual ansehen. Ich wünsche euch alles Gute! LG

von Colien07022004 am 19.05.2014, 11:05



Antwort auf: Umgangsrecht/Sorgerecht

Die Frage ist ja auch, wie es dann weitergehen soll. Das Kind mag gerade nicht zum Vater. Wenn Du JETZT dem Wunsch des Kindes nachgibst - was ich durchaus menschlich verständlich fände - wie stellst Du Dir denn dann eine Neuaufnahme des Umgangs vor? Willst Du warten, bis das Kind von selber darum bittet, zum Vater gehen zu dürfen? Das wird u.U. sehr lange dauern, denn so kleine Kinder verlangen ja nicht plötzlich nach etwas, das sie so nicht kennen. Zumal Vater und Kind sich dann neu kennenlernen müßten. Insofern ist "Umgang aussetzen" vielleicht eine naheliegende und einfache, aber keine dauerhaft gute Lösung. Zumindest dann nicht, wenn der Umgang bisher gut lief und die Vater-Kind-Beziehung intakt ist. Kleiner Tip, der oft hilft: Laß die "Übergabe" von jemand anders an einem anderen Ort (also nicht bei Dir zu Hause) machen. Organisatorisch praktisch ist es oft, wenn der KV das Kind freitags im Kindergarten abholt und es montags auch wieder hinbringt. Dann muß das Kind nicht "von Mama weg", wenn es "zu Papa hin" geht.

von Strudelteigteilchen am 19.05.2014, 12:20



Antwort auf: Umgangsrecht/Sorgerecht

Bist Du sicher das das Kind wirklich nicht will. Oder ist es einfach nur gerade die ganze Situation? Versetz Dich mal in die Lage des Kleinen. Er muß gerade damit zurechtkommen das seine Eltern nicht mehr zusammenleben, das Mama/Papa evtl neue Partner haben. das er den anderen Elternteil nur an bestimmten tagen sehen darf, das Mama udn papa sich nicht mehr lieb haben und sooooooo viel mehr. Das muß dei Welt für so einen Kleinen völlig auf den Kopf stellen. dazu kommen dann noch mögliche - eigentlich sichere Schuldgefühle die Kinder oft in soclhen Situationen bekommen. Vielleicht denkt er, er wäre schuld daran das ihr euch nicht mehr lieb habt, oder er denkt, Du würdest denken er hätte dann Papa lieber wenn er bei ihm ist. Und dann ist das Papawochenende auch noch "passenderweise" gerade zu scheidungstermin verschoben worden - auch das kann bei so kleinen Kindern zu den allermöglichsten "Vorstellungen" führen. Und, was das absolut wichtigste ist. Kinder bekommen verdammt viel mit. Oft sehr viel mehr als uns Erwachsenen lieb ist. Ein unbedachtes Wort, zB am Telefon, zur Freundin, zu den Eltern oder sonstwen und wer weiß was die Kleinen daraus machen. Da wird was aus dem Zusammenhang gerissen udn völlig sinnverstanden oder sonstwas. Und schon ist der Salat da.... Mein Rat, setzt euch alle zusammen. Nehmt euch noch einmal alle zeit der Welt, redet udn vorallen hört dem Kleinen zu. Macht feste regeln, udn haltet euch da ran. Und vergeßt eure Probleme als Paar untereinander, sondern klärt das als GEMEINSAME Eltern. Und, ganz, ganz wichtig, sagt udn zeigt dem Kleinen das er keine Schuld daran hat, das ihr ihn beide gleich lieb habt und er auf keinen Fall unter euch wählen muß. Das er zu nichts gezwungen wird. Und, im idealfall versucht ihr, gemeinsam mit dem Kind, ab und zu etwas zu unternehmen. Wenn euch das irgendwie möglich ist. Wenn das in Streit endet, dann laßt es aber dringend. So kann er evtl sich langsam an die neuen Situation gewöhnen und dann lernen damit umzugehen. Vielleicht hilft euch auch diese Seite hier: http://www.scheidungskinder.de/viewtopic.php?f=1&t=3465&sid=57d569993a65f9cf5ecaeac9a8dd34c3 Und alles Gute

Mitglied inaktiv - 19.05.2014, 21:34



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