Beide eltern eines sohnes beziehen hartz 4 und leben ca. 400 km getrennt. 2010 gab es da wohl ein gesetz, das wenn der vater seinen sohn besuchen will, dies finanziell aber nicht kann man beim amt umgangskosten beantragen kann. Gibt es das für 2011 auch noch? Und wenn ja wo werden diese beantragt? Und gilt das wenn dann nur für getrenntlebende eltern oder kann zum beispiel auch der opa des kindes diese beantragen wenn sein einkommen zu gering ist um besuche seines enkels wahrzunehmen? Lg
Mitglied inaktiv - 24.01.2011, 20:46