Guten Tag! Habe Ende Dezember 2011 Beschäftigungsverbot in der 17 Ten SSW bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war bereits mein Dienst für Januar geplant, in dem ich 50 Überstunden abgebaut hätte. habe nun vor 6 Monaten wieder angefangen zu arbeiten und der vermeintliche Abbau dieser Überstunden wurde mir angerechnet. würde nun gerne wissen, ob dies Rechtens ist seitlich meines Arbeitgebers, da ich im Januar ja bereits Beschäftigungsverbot hatte?! MfG, Melanie
von melaniem80 am 18.12.2013, 12:24