Hier wird immer wieder erwähnt, dass es seit 1.1. strengere Regelungen zum Beschäftigungsverbot gibt. Woraus gehen diese Regelungen vor?
Es gibt einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Mutterschutzgesetzes. Die Änderung sollte ursprünglich zum 1.1.17 in Kraft treten. Sind sie aber nicht.
Aus welchem Gesetzt gehen die Regelungen zum Beschäftigungsverbot sonst noch hervor? Sind diese im SGB geregelt?
von
chrissicat
am 18.01.2017, 05:19
Antwort auf:
strengere Regelungen zum Beschäftigungsverbot
Hallo,
wurde von der Spezialistin für Beschäftigungsverbote ja schon beantwortet. :-)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.01.2017
Antwort auf:
strengere Regelungen zum Beschäftigungsverbot
Der Gesetzesentwurf wird voraussichtich zum 01.04.2017 in Kraft treten.
In § 12 des neuen MuSchG wird explizit die Rangfolge der Schutzmaßnahmen, die Umgestaltung der Arbeitsbedingungen, der Arbeitsplatzwechsel und das betriebliche Beschäftigungsverbot festgeschrieben.
https://www.bmfsfj.de/blob/76054/2c6f6e0204711f9a59ba09c37f41a2d2/gesetzentwurf-muschg-data.pdf
Ein wesentlicher Bestandteil des Entwurfs ist: Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Gestaltung und Beurteilung der Arbeitsbedingungen, zur Unterrichtung über Gefährdungen und Schutzmaßnahmen sowie die Rangfolge der Schutzmaßnahmen werden klarer als bisher dargestellt und akzentuiert geregelt.
Mitglied inaktiv - 18.01.2017, 08:31
Antwort auf:
strengere Regelungen zum Beschäftigungsverbot
Danke! :-)
Mitglied inaktiv - 19.01.2017, 19:50