Sehr geehrte Frau Bader,
Ich befinde mich derzeit noch in Elternzeit (bis 01/18) und möchte die Zeit nutzen mich beruflich anderweitig zu orientieren. Ich bin aktuell noch bei meinem alten Arbeitgeber in Vollzeit unter Vertrag.
Wie wäre denn der Fall, wenn ich eine neue Stelle (20 Stunden/Woche) sofort antreten könnte. Kündigungsfrist beim alten AG beträgt vier Wochen. Wäre es trotz der Kündigungsfrist möglich die neue Stelle bereits zum 01.04. anzutreten? Oder ist dies dann erst zum 01.05. möglich?
Mit freundlichen Grüßen
Sonja Weber
von
Sonja Weber
am 16.03.2017, 08:55
Antwort auf:
Stellenwechsel während der Elternzeit
Hallo,
sinnvoller und für alle Parteien die beste Lösung wäre, wenn Sie mit Zustimmung des alten Arbeitgeber in der Elternzeit bei dem neuen Arbeitgeber in Teilzeit arbeiten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2017
Antwort auf:
Stellenwechsel während der Elternzeit
du darfst währen der elternzeit bis zu 30 stunden bei einem andren arbeitgeber arbeiten, wenn dein arbeitgeber zustimmt. ich habe das auch gemacht. war in elternzeit, hab mit 28 h neu woanders angefangen, und als da die probezeit rum war, hab ich gekündigt. den rest der elternzeit kann ich beim neuen arbeitgeber nicht nehmen. das wusste ich aber vorher.
von
mellomania
am 16.03.2017, 21:32