Hallo Frau Bader, Ich bin in einem ganz normalen Beschäftigungsverhältnis. Ich habe vor, 2 Jahre Elternzeit zu beantragen, in denen ich im ersten Jahr Elterngeld beziehen werde. Im zweiten Jahr werde ich voraussichtlich keine Einkünfte haben. Ich bin nicht verheiratet. Wer zahlt dann die anfallenden Sozialabgaben. Die Krankenversicherung informierte mich beispielsweise, dass ich lediglich ein Jahr, also so lange ich Elterngeld beziehe beitragsfrei bin. Was ist während dem Rest der Elternzeit? Vielen Dank
von Julia2016 am 07.01.2016, 19:01