Hallo Frau Bader, über das Kindergeld ab 2016 kursieren ja die wildesten Geschichten, und jeder, mit dem man spricht, erzählt es anders. Also es ist doch so, dass ab 2016 die Steuer-IDs von Kind und Antragsteller bei der Familienkasse hinterlegt sein müssen, richtig? Dazu hätte ich einige Fragen: - Ist auch die Nummer des anderen Elternteils von Bedeutung? - In welcher Form müssen die Nummern weitergegeben werden? Reicht hier eine formlose E-Mail oder muss es per Einschreiben erfolgen oder reicht auch ein Anruf? - Wird man informiert, wenn eine Nummer noch fehlt oder muss nun JEDER, der weiter das Kindergeld beziehen möchte, vorsichtshalber die Nummern noch einmal angeben? Wenn jemandem noch eine Frage einfällt, schreibt sie gerne einfach dazu, dann hätten wir alles an einer Stelle gesammelt ;-)
Mitglied inaktiv - 12.11.2015, 14:16