Liebe Frau Bader,
Hat man bei Zählkindern auch RÜCKWIRKEND einen Anspruch
auf Kindergeld?
Leider haben wir es verbaselt die Zählkindern direkt mit anzugeben. Nun hat mein Mann einen neuen Antrag gestellt, ist auch ok. Allerdings lehnt die Familienkasse die rückwirkende Zahlung ab.
Haben wir rechtlich einen Anspruch, würde es Sinn machen sich vor Ort von einem Anwalt beraten zu lassen?
Liebe Grüße!
von
Bonnie101080
am 10.02.2015, 17:57
Antwort auf:
Rückwirkende Zahlung Kindergeld bei Zählkindern
Hallo,
habe jetzt mal beim Ministerium gestöbert.
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Merkblatt-Kindergeld,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Da steht, dass man es rückwirkend nr bei neuen Tatsachen machen kann.
ich würde gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und schauen was passiert. Wenn der Widerspruchsbescheid auch negativ ist, müssen Sie überlegn, einen RA vor Ort einzuschalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.02.2015