Frage: Rückführung der Vormundschaft

- Gegen das Jugendamt - Hallo..... Ich hoffe das Ihr mir helfen könnt. Meine Mutter hat die Vormundschaft von meiner Tochter. Und ich möchte diese wieder zurück haben. Das Jugendamt hat den Gericht angeschrieben. Das ich...... 1. die Vormundschaft nicht zurück erhalten soll 2. Ihre fragen nicht beantweortet habe 3. und das ich Kongnitiv überfordert war Die Ihren Bericht wurde sofort anerkannt. Darauhin habe ich eine - Erklärung - Antrag auf Rückführung der Vormundschaft zum Protokoll geschrieben. Und dieser wurde vom Gericht nicht anerkannt. Was kann ich jetzt noch tun, obwohl das Jugendamt es weis, das meine Tochter jetzt schon fast ein Jahr bei mir wohnt. Und ich leider nicht zusätzlich Leistungen für meine Tochter beantragen darf.

Mitglied inaktiv - 19.03.2011, 19:51



Antwort auf: Rückführung der Vormundschaft

Hallo, kann ich so auf die Ferne nichts zu sagen. Haben Sie denn keinen RA? Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.03.2011



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