Hallo, ich selbst bin Busfahrerin und habe meinen Arbeitgegeber gleich mitte Januar nach positiven Schwangerschaftstest darüber informiert. Ich wurde sofort in den Innendienst Büro versetzt, habe aber ab den Tag an nur noch meinen Grundlohn bekommen. Seit 9.05 bin ich entgültig im Beschäftigungsverbot . Nun meine Frage soweit ich Informiert bin hätte ich doch den durschnittslohn der letzten 3 Monate also Okt,Nov,Dez bekommen müssen und das bis zum ende der Schwangerschaft. Oder lieg ich da falsch da im Büro weniger Verdient wird?
Vieln Dank
Mitglied inaktiv - 22.08.2011, 12:33
Antwort auf:
Nur noch Grundlohn im Beschäftigungsverbot??
Hallo,
Sie haben Recht-schalten Sie das Gewerbeaufsichtsamt ein.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.08.2011
Antwort auf:
Nur noch Grundlohn im Beschäftigungsverbot??
Hey
Du hast Recht !
Durchschnitt der letzen 13 Wochen vor BV .
Die Schwangerschaft darf Dich nicht schlechter stellen.
Allerdings ist das ja nun alles gelaufen.
Wie lange man eine Abrechnung anfechten darf weiß ich nicht.
Am Besten wohl wirklich einen Anwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen.
Auch Dein Elterngeld ist dadurch erheblich gesunken !
Viel Glück
Mitglied inaktiv - 22.08.2011, 14:54