Sehr geehrte Frau Bader, ich fange jetzt nach einem Jahr Freistellung während der Elternzeit wieder Teilzeit mit 20 Wochenstunden an zu arbeiten, während der Elternzeit. Dies war so seit langer Zeit abgesprochen und meine Vertretung wurde auch nur für ein Jahr eingestellt, jetzt aber für ein weiteres Jahr in Vollzeit verlängert. Mein Chef möchte mich jetzt während dieser Zeit niedriger Eingruppieren. Darf er das? Er begründet, dass damit das ich meine ordinären Aufgaben in Teilzeit nicht mehr ausübe. Davon war nie die Rede. Darf er mich auch für eine niederigere Qualifikation bezahlen? Hier: Erzieherin, statt Dipl. Sozialpädagogin? Wenn nein, auf welche Rechtsgrundlage kann ich mich beziehen? Vielen Dank für die Antwort