Nachtrag zu vorheriger Frage: Hallo Frau Bader, Hallo zusammen! Ich habe schon einmal eine ähnliche Frage gestellt, bin aber immer noch nicht ganz schlau draus geworden, deshalb kurz zu meiner Situation. Ich bin seit November 2016 in Elternzeit. Davor bin ich in Teilzeit arbeiten gegangen. Nun bin ich erneut schwanger und die Mutterschutz Frist beginnt im März 2018. Demnach würde ich meine jetzige Elternzeit natürlich beenden, um das Mutterschaftsgeld erhalten zu können. Nun ist es aber so, dass mein Teilzeitvertrag während meiner Elternzeit auf Vollzeit geändert wurde, damit man einen Ersatz für mich auch in Vollzeit einstellen kann. Wie hoch wäre denn dann ab März mein Mutterschaftsgeld??? Entsprechend dem Teilzeitgehalt vor der jetzigen Elternzeit oder entsprechend dem Vollzeitgehalt, da mein Vertrag ja auf Vollzeit geändert wurde?! Man liest ja überall, dass sich das Mutterschaftsgeld aus den 3 Monatsgehältern vor Beginn des Mutterschutzes berechnet bzw nach dem gültigen Vertrag, deswegen weiß ich nicht wie es in meinem Fall ist. Ich wäre über hilfreiche und aussagekräftige Antworten sehr dankbar und hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann, gerne auch mit entsprechenden Gesetzestexten. Vielen Dank und einen schönen Abend. Grüße Peperoni Der Vertrag wurde komplett auf Vollzeit geändert. Es ist nicht schriftlich festgehalten, dass das nur für einen bestimmten Zeitraum ist. Würde dann Mutterschaftsgeld nach dem Vollzeitgehalt oder dem Teilzeitgehalt gezahlt werden??
von Peperoni911 am 08.10.2017, 19:58