Frage:
Sehr geehrte Damen und Herren, N mein Mann und ich arbeiten beim selben Arbeitgeber. Ich befinde mich momentan im Mutterschutz (Geburt 15.5.) Nun ist es so, dass die Niederlassung in der wir tätig waren (mein Mann seit 2000, ich seit 08/2011), geschlossen wird. In den anderen Niederlassungen werden ebenfalls mehrere Mitarbeiter entlassen, so das ein Wechsel in eine andere Filiale auszuschließen ist. Unser Arbeitgeber bietet uns jetzt an eine Abfindung zu erhalten bezüglich des Arbeitsplatz Verlustes, weiter bietet er eine Erhöhung der Abfindung bei austritt bis Ende des Monats. Meine Frage ist, welche Nachteile die Abfindung auf erhält von Arbeitslosengeld, Anrechnung bezüglich zu leistenden Kindesunterhalts bei meinen Mann hat und welche Nachteile mir mit der Abfindung bezogen auf Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankenversicherung und eventueller anderer Leistungen entstehen. Auch würde ich gerne wissen in wiefern ich kündbar bin, da ich mich im Mutterschutz befinde und dem Antrag beim Arbeitgeber auf Elternzeit bereits bewilligt bekommen habe bis zum 3. Lebensjahres meines Sohnes.
Vielen dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Bianca Kubinskilarissamay86
von larissamay am 12.06.2014, 22:56 Uhr

Antwort auf:
Nachteile bei Aufhebungsvertrag Mit Abfindung
Hallo,
1. Ihnen kann der Ag nur mit Zustimmung des gewerbeaufsichtsamtes kündigen
2. In dem Vergleich sollte stehen, dass sonst eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt wäre.
3. Die Abfindung spielt eine Rolle,wenn der vergleich etwas an dem Zeitpunkt der Beendigung ändert.
Liebe Grüße
NB
von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.06.2014

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