Frage: Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Hallo, bin mit unserer Tochter in Elternzeit gewesen bis zum 3.5. Genau 1 Jahr. Bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden.Hatte am 24.5 Termin gehabt ist aber 4 Wochen früher gekommen. Ab dem 4.5 hätte ich ja wieder arbeiten müssen wenn ich nicht schwanger gewesen wäre. Müsste ich nicht eigentlich ab dem 4.5 dann Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber kriegen? Schöne Grüße Madlen

von Mady86 am 03.06.2014, 16:20



Antwort auf: Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Hallo, haben Sie denn die erste EZ bei ihm beendet? Dann ja Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.06.2014



Antwort auf: Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Ja,sofern Du die Bescheinigungen dazu bei ihm eingereicht hast und die Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 beendet hast steht Dir voller Mutterschutzlohn zu.

von Sternenschnuppe am 03.06.2014, 16:27



Antwort auf: Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

Ja, sofern er von der Schwangerschaft wusste und die Bescheinigung über den MuSchu erhalten hat. Gruß Sabine

von SumSum076 am 03.06.2014, 19:29



Antwort auf: Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber

danke für die Antworten. Ich arbeite seit 2003 da und habe einen unbefristeten vertrag. Ich hätte normal dann wieder am 4.5 angefangen zu arbeiten. Die alte Elternzeit habe ich zum 3.5 beendet.

von Mady86 am 07.06.2014, 11:31



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