Hallo,
bin mit unserer Tochter in Elternzeit gewesen bis zum 3.5. Genau 1 Jahr.
Bin in der Elternzeit wieder schwanger geworden.Hatte am 24.5 Termin gehabt ist aber 4 Wochen früher gekommen.
Ab dem 4.5 hätte ich ja wieder arbeiten müssen wenn ich nicht schwanger gewesen wäre. Müsste ich nicht eigentlich ab dem 4.5 dann Mutterschaftsgeld auch vom Arbeitgeber kriegen?
Schöne Grüße
Madlen
von
Mady86
am 03.06.2014, 16:20
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Hallo,
haben Sie denn die erste EZ bei ihm beendet? Dann ja
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.06.2014
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Ja,sofern Du die Bescheinigungen dazu bei ihm eingereicht hast und die Elternzeit zum Mutterschutz von Kind 2 beendet hast steht Dir voller Mutterschutzlohn zu.
von
Sternenschnuppe
am 03.06.2014, 16:27
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
Ja, sofern er von der Schwangerschaft wusste und die Bescheinigung über den MuSchu erhalten hat.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 03.06.2014, 19:29
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber
danke für die Antworten.
Ich arbeite seit 2003 da und habe einen unbefristeten vertrag. Ich hätte normal dann wieder am 4.5 angefangen zu arbeiten. Die alte Elternzeit habe ich zum 3.5 beendet.
von
Mady86
am 07.06.2014, 11:31