Ich habe zwei Jahre Elternzeit bei meinem Arbeitgeber angemeldet. Nun haben wir aber festgestellt, das wir ohne Elterngeld im zweiten Jahr nicht ganz über die Runden kommen.
Muss mir mein Arbeitgeber während des zweiten Jahres Elternzeit eine Arbeit anbieten? Ich habe da mal was von 20 Stunden in der Woche gehört.
Vielen Dank für eine Antwort
von
MariaAntonia
am 06.01.2013, 11:06
Antwort auf:
Muss mein Arbeitgeber mir während der Elternzeit eine Arbeit anbieten?
Hallo,
AG und AN sollen sich innerhalb vier Wochen wegen der Teilzeit im EU einigen. Ist eine Einigung nicht möglich, besteht ein begrenzter Anspruch auf Verringerung , wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Der Betrieb muss mehr als 15 AN haben, Ihr Vertrag länger als 6 Mo. bestehen.
Dann müssen Sie 7 Wo. vorher schriftl. mitteilen, dass Sie reduzieren wollen.
Dies ist für bis zu 30 Wochenstunden für mind. 3 Mo. möglich.
Es darf durch die Reduzierung kein finanzieller Nachteil entstehen. Das heiß, man erhält anteilig sein altes Gehalt sowie Weihnachtsgeld etc.
Man behält in der Regel seinen alten Arbeitsplatz, es sei denn, dieses ist organisatorisch nicht möglich oder der Arbeitsplatz eignet sich nicht dafür.
Der AG darf nur aus wichtigen betriebl. Gründen widersprechen.
Die Verringerung darf pro Elternzeit höchstens zweimal pro Elternteil beansprucht werden.
Wird bereits vor der Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung bis zur zulässigen Grenze ausgeübt, kann dies ohne einen Antrag unverändert fortgesetzt werden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.01.2013