Anna_1982_2016
Liebe Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Im Antrag habe ich geschrieben, dass ich voraussichtlich nach 18 Monaten in Teilzeit wieder arbeiten möchte. Ich habe es etwas vage formuliert und extra "voraussichtlich" geschrieben. Einen Antrag auf Elternteilzeit habe ich noch nicht explizit gestellt, da die Frist ja meines Wissens 7 Wochen betrifft!? Bestätigt wurden mir meine 2 Jahre Elternzeit, sonst nichts. Meine Frage ist, ob ich jetzt nach 18 Monaten wieder arbeiten muss? Mein Arbeitgeber rechnet wahrscheinlich mit mir. Ich möchte nun aber doch die 2 Jahre zu Hause bleiben, vielleicht sogar noch ein paar Monate länger. Damit zu Frage 2: Kann ich die 2 Jahre Elternzeit bspw. um weitere 1 oder 2 Monate verlängern? Danke für Ihre Hilfe. Viele Grüße Anna
Hallo, Sie haben eben gerade noch nichts beantragt - können Sie also indiv tun Liebe Grüße NB
Mama-von-Linchen
Allerdings solltest du bedenken, dass dein Chef auch planen muss. Wenn du nach 18 Monaten zurück willst, muss er dich nicht nehmen (soweit ich weiß). Er hat ja sonst für 6Monate zu viel Personal. Deine Stelle ist ja vermutlich besetzt. Verlängern geht auch nur mit Zustimmung. Also festlegen musst du dich schon und die 7 Wochen gelten vor der Geburt. Nicht zum Ende der Elternzeit. (ich habe es jetzt so verstanden, dass du schon 1,5 Jahre in Elternzeit bist?)
Anna_1982_2016
So wie ich es verstanden habe, geht das mit der Elternteilzeit so, dass man spätestens 7 Wochen, bevor man starten möchte, einen Antrag stellen muss. Also man arbeitet dann während der Elternzeit 15-30 Stunden. Ich habe bis Mitte nächsten Jahres Elternzeit beantragt und hatte ursprünglich gedacht, dass ich Anfang nächsten Jahres wieder arbeiten gehe. Jetzt würde ich die zwei Jahre Elternzeit doch gerne voll ausschöpfen, dann sogar auf 3 Jahre verlängern und währenddessen eben in Elternteilzeit arbeiten. Ich hoffe, ich habe das alles richtig verstanden?!? Irgendwie kompliziert... LG!
Anna_1982_2016
Und ist es nicht so, dass man von 2 auf 3 Jahre verlängern kann, ohne dass man die Zustimmung vom Arbeitgeber benötigt?
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