Guten Tag Frau Bader,
Wir haben vor kurzem Nachwuchs bekommen und sind gerade dabei die ganzen Anträge zu stellen.
Mein Mann zahlt monatlich in die Riester Rente ein, ich mache das nicht. Nun war ich gerade dabei den Kindergeldantrag zu stellen und habe mich als Antragsteller ausgefüllt. Nun stellt sich die Frage, wenn ich der Antragsteller für das Kindergeld bin, kann mein Mann trotzdem von der Kindergeldzulage in der Riester Rente profitieren oder muss er der Antragsteller für das Kindergeld sein?
Ich bedanke mich vorab für Ihre Antwort.
Viele Grüße
von
Esen
am 29.03.2017, 22:25
Antwort auf:
Muss der Antragsteller für das Kindergeld und die Riester Rente der gleiche sein
Hallo,
nicht mein Thema, sry
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Muss der Antragsteller für das Kindergeld und die Riester Rente der gleiche sein
Hat doch beides nichts miteinander zu tun. Wenn dein Mann die Änderung für die Riester mitteilt, unterschreib, dass du deinen hälftigen Anspruch abtrittst, falls du keine hast und auch keine haben willst.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 30.03.2017, 13:07
Antwort auf:
Muss der Antragsteller für das Kindergeld und die Riester Rente der gleiche sein
Danke Lilly für deine Antwort!
Ich hatte auf einer Seite bzgl. Steuertipps gelesen, dass es der selbe sein sollte, weil sonst mein Mann die Kinderzulage in Höhe von 300€ bei der Riester Rente nicht erhält. Fand ich auch seltsam, deshalb dachte ich ich frage hier mal nach.
Wo oder bei wem kann man denn solche Fragen stellen, geht das nur bei einem Steuerberater?!? Wir haben leider keinen...
von
Esen
am 30.03.2017, 17:47
Antwort auf:
Muss der Antragsteller für das Kindergeld und die Riester Rente der gleiche sein
Das hab ich zwar auch schon gelesen, da man die Zulage aber übertragen kann, denke ich nicht, dass es am Ende einen Unterschied macht. Im Zweifelsfall würde ich beim Versicherungsträger nachfragen, die müssen es ja wissen.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 31.03.2017, 21:17