Hallo Frau Bader,
meine Frage steht oben ja schon.
Mein FA hat das BV für die Schwangerschaft angesprochen. Da ich aber in einem kleinem Betrieb arbeite und dies auch immer gern tat, möchte ich meinen Chef nicht mit wer weiß was für hohe Kosten für nicht geleistete Arbeit belasten.
Ich weiß, ich muss an mich denken, aber irgendwie fällt mir das sehr schwer.
Ist es so, dass mein Chef einen Teil von der Krankenkasse erstattet bekommt oder das absetzen kann oder so??
Vielen Dank
Britta
von
MaBri
am 23.02.2011, 18:13
Antwort auf:
Muss der AG die Kosten für Beschäftigungsverbot allein tragen ?
Hallo,
der AG kann beim zugenannten U2 Verfahren teilnehmen, dann bekommt er Teile zurück
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.02.2011
Antwort auf:
Muss der AG die Kosten für Beschäftigungsverbot allein tragen ?
ich glaube, der AG bekommt das Geld von der KK zurück.
von
Hinze
am 23.02.2011, 20:18
Antwort auf:
Muss der AG die Kosten für Beschäftigungsverbot allein tragen ?
Hallo,
im Gegensatz zur Arbeitsunfähigkeit (Krankschreibung) bekommt der Arbeitgeber bei einem Beschäftigungsverbot 100% erstattet. Bei einer Krankschreibung nur 50%.
Gruß
Lina
von
Lina_100
am 24.02.2011, 08:33