Minijob in Elternzeit, danach Beschäftigungsverbot in Hauptjob

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Minijob in Elternzeit, danach Beschäftigungsverbot in Hauptjob

Guten Tag Folgende Ausgangsituation Wir haben einen 2 jährigen Sohn. Elternzeit im ersten Jahr genommen. Dann mit reduzierten Stunden im 2. Jahr wieder arbeiten gegangen. Nun soll im dritten Jahr noch mal 3 Monate Elternzeit genommen werden. In diesen 3 Monaten würde meine Frau gerne einen Minijob machen. Danach würde sie wieder beim normalen Arbeitgeber anfangen. Kompliziert, ist aber wegen Kinderbetreuung so geplant. Sollte sie in der 3monatigen Elternzeit schwanger werden, würde sie im Hauptjob nach den 3 Monaten ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen (Infektionologie). Die Frage 1. Im Beschäftigungsverbot für den Hauptjob, bekommt sie dann das Geld, was sie vor der 3monatigen Elternzeit bekommen hat (13 Wochen vor der Elternzeit) ? (sie arbeitet nach geleisteten Stunden im Vertrag) 2. Wenn sie in Mutterschutz geht, müsste der AG des Minijob ebenfalls einen kleinen Teil zum Mutterschaftsgeld dazusteuern ? 3. Bei der Berechnung des Elterngeldes, werden ja die 12 Monate vor der Entbindung gewertet. Dann würde der Betrag im Beschäftigungsverbot und der Betrag im Minijob angerechnet ? 4. Sollte sie keinen Minijob in der 3 monatigen Elternzeit nehmen, würde diese 3 Monate als 0€ bei der Berechnung des Elterngeldes zu Buche schlagen ? danke schonmal ;-)

von tobsen am 16.06.2015, 22:07



Antwort auf: Minijob in Elternzeit, danach Beschäftigungsverbot in Hauptjob

Hallo, 1. Sie bekommt das, was sie ohne Bv bekäme. Wenn sie also in EZ ist, bekommt sie nichts 2. Nein 3. Ja, falls sie Muttercshaftslohn bekommt 4. Genau Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.06.2015



Antwort auf: Minijob in Elternzeit, danach Beschäftigungsverbot in Hauptjob

Ok danke. Verstehe ich das nun richtig, innerhalb der Elternzeit natürlich kein Gehalt im bv. Danach würde sie ja wieder arbeiten wollen. Wenn sie schwanger ist wird sie jedoch direkt freigestellt. Dann würde sie das durschnittsgehalt der letzten 13 Wochen vor der Elternzeit bekommen? Da würden jetzt nicht diese unbezahlte Elternzeit mit in diese 13 Wochen gerechnet. Dann würde da ja 0 Euro als Gehalt im bv rauskommen.

von tobsen am 17.06.2015, 10:23



Antwort auf: Minijob in Elternzeit, danach Beschäftigungsverbot in Hauptjob

könnten sie mir noch kurz antworten ? ;-)

von tobsen am 18.06.2015, 20:31



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