Sehr geehrte Frau Bader,
wenn ich mich im BV befinde gilt dann der normale Kündigungsschutz und bin daher wie alle anderen AN mit gleichen Bedigungen kündbar..oder habe ich einen erhöhten (wenn wie sieht der aus)Kündigungsschutz..oder bin gar unkündbar?
Vielen Dank
von
ayda
am 29.03.2016, 23:07
Antwort auf:
Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot
Hallo,
in der Schwangerschaft besteht besonderer Kü-Schutz
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.04.2016
Antwort auf:
Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot
Unkündbar solange die Firma existiert solange Du schwanger bist oder in Elternzeit.
Ok, brichst Du ein und stehlen den Firmentresor zählt das nicht, aber sonst ja.
von
Sternenschnuppe
am 29.03.2016, 23:15