Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mich im BV befinde gilt dann der normale Kündigungsschutz und bin daher wie alle anderen AN mit gleichen Bedigungen kündbar..oder habe ich einen erhöhten (wenn wie sieht der aus)Kündigungsschutz..oder bin gar unkündbar? Vielen Dank

von ayda am 29.03.2016, 23:07



Antwort auf: Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

Hallo, in der Schwangerschaft besteht besonderer Kü-Schutz Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.04.2016



Antwort auf: Kündigungsschutz-Beschäftigungsverbot

Unkündbar solange die Firma existiert solange Du schwanger bist oder in Elternzeit. Ok, brichst Du ein und stehlen den Firmentresor zählt das nicht, aber sonst ja.

von Sternenschnuppe am 29.03.2016, 23:15



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