Sehr gehrte Frau Bader,
ich befinde mich noch bis 30.6.13 in Elternzeit.
Ich möchte gerne einen anderen Job antreten.
Wenn ich jetzt kündigen würde (mit 3 monatiger Frist), wäre das ja zum Ende der EZ. Kann ich dann in dieser Zeit trotzdem schon bei einem neuen Ag in TZ arbeiten?
Könnte ich auch meine EZ um ein Jahr verlängern und in TZ bei einem anderen AG arbeiten?
Wo wäre ich dann krankenversichert?
Brauche ich unbedingt die Zustimmung vom alten AG? Oder kann mir ausser dessen Kündigung noch etwas passieren?
Vielen Dank
mit freundl. Grüßen
von
Mini08
am 08.03.2013, 00:54
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Hallo,
grundsätzlich können Sie bei einem anderen Arbeitgeber während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, wenn der alte Arbeitgeber zustimmt. Er darf aber aus betrieblichen Gründen ablehnen.
ich gehe davon aus, dass sie nur Teilzeit arbeiten wollen. Dann ist es sinnvoll, die Elternzeit zu verlängern und während der Elternzeit in Teilzeit zu arbeiten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.03.2013
Antwort auf:
Kündigung während der Elternzeit
Du kannst nicht gekündigt werden, aber, wenn du bei einem anderen AG arbeiten möchtest, benötigst du (auch während der Kündigungsfrist) die Zustimmung deines alten AG.
Wenn du die 3 Jahre EZ noch nicht aufgebraucht hast, kannst du die EZ verlängern und (mit Zustimmung) bei einem anderen AG in TZ arbeiten.
Die KV liefe dann weiter über den alten AG.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 08.03.2013, 09:54