Hallo Frau Bader Ein paar Fragen an sie. Erstmal eine kurze Schilderung. Am 22.06. Geht's für mich wieder in das Berufsleben denn da ist ein Jahr um. Ich habe einen neuen Job den ich gerne so schnell wie möglich antreten möchte. Es bleibt mir ja nur eine Kündigung mit gesetzlicher Kündigungsfrist oder ein Aufhebungsvertrag meine fragen sind: 1.kann ich in der Elternzeit schon kündigen so das ich am 21.06 schon meinen neuen Job antreten kann? 2. Würde ich weiterhin Elterngeld bekommen bis zum 22.06. auch wenn ich kündige während der der Elternzeit? 3. Steht mir eigentlich der ganze Jahresurlaub zu oder nur für die restlichen Monate des jahres? Vielen Dank
von stralsunderin1992 am 29.04.2016, 22:22