Hallo Frau Bader, meine nachstehenden Fragen hatte ich am 16.05.14 eingestellt. Vielen Dank für Ihre ausführlichen Antworten. Leider habe ich zur Frage 3 keine Antwort gefunden. Sie schreiben in Ihren Ausführungen, dass bei berechtigter Ablehnung frühestens in 2 Jahren erneut TZ vom AN beantragt werden kann. Was ist unter "Berechtigter Ablehnung" zu verstehen? Vielen Dank VG Schnecke14 Mein Eintrag vom 16.05.14: ich möchte nach der EZ TZ bei meinem AG beantragen. Dazu habe ich folgende Fragen: 1. Innerhalb welcher Frist muss der AG reagieren? 2. Wenn der AG ablehnt - Habe ich eine Frist zu beachten, um gegen die Ablehnung zu klagen? 3. Wenn es eine Klagefrist bei TZ-Ablehnung gibt: Was ist, wenn ich während dieser Zeit abwesend bin? Vielen Dank. Grüße Schnecke14 von Schnecke14 am 16.05.2014
von Schnecke14 am 20.05.2014, 22:23