Hallo ich habe eine Frage. Mein und ich trennen uns (sind verheiratet). Meine Frage bezieht sich auf die Kita Gebühren. Werden beide Partner weiterhin angerechnet, oder wird aufgrund der Trennung nur mein Gehalt (To wird bei mir leben) + Unterhalt für die Gebührenberechnung rangezogen? Wenn nur ein Gehalt, wird dies auch bei Trennung oder erst bei Scheidung als alleiniges Einkommen angerechnet?
Mitglied inaktiv - 17.01.2011, 16:48