Guten Tag, wir erwarten am 12.9. unser erstes Kind. Den Wechsel in die für uns günstigere Steuerklasse konnten wir leider erst zum März vornehmen. Mein Mutterschutz beginnt am 01.08. (letzter Arbeitstag ist der 31.7.) Ist es möglich, für den August auf die Ausklammung zu verzichten um somit auf 6 Monate in der günstigeren Steuerklasse zu kommen, damit diese dann angerechnet wird? Ich beziehe neben meinem Vollzeitjob noch Einkommen aus einem 450€ Job. Macht es in diesem Zusammenhang Sinn, diesen im August noch auszuüben / sofern dies überhaupt zulässig ist, wenn ich in meinem Vollzeitjob in den Mutterschutz gehe. Vielen Dank für die Hilfe Sandra Kobelt
von sandrak1012 am 01.06.2017, 19:16