Hallo Frau Bader,
mit Freistellung ist nicht das Beschäftigungsverbot gemeint. Ich arbeite als Gesundheits -und Krankenpflegerin bei einem ambulanten Intensivpflegedienst. Am 27.09. habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich Schwanger bin. Danach hatte ich Urlaub und war Krankgeschrieben.
Ab dem 16.10. - 15.11. konnte ich meine Tätigkeit nicht aufnehmen, da seitens des Arbeitgebers die notwendigen Unterlagen (u.a. Gefährdungsbeurteilung) nicht vorgelegt werden konnten und mir auch kein anderer Arbeitsplatz angeboten wurde.
Mit freundlichen Grüßen
von
Liebeskind12
am 21.11.2017, 12:13
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Hallo,
hat der AG das so entschieden? Oder sind Sie selbständig zu Hause geblieben?
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.11.2017
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Da hättet ihr doch die Gewerbeaufsicht kontaktieren müssen. Aber wenn einfach nichts passiert ist, dann ist das nicht gut.
Bist du dann einfach zu Hause geblieben, einen ganzen Monat lang?? Das verstehe ich nicht.
Mitglied inaktiv - 21.11.2017, 12:31
Antwort auf:
Gehaltsberechnung bei Freistellung
Der Bezirkregierung habe ich meinen Fall letzten Monat bereits geschildert (um endlich Klarheit zu bekommen), diese hat dann auch Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufgenommen, leider ging das alles sehr schleppend vorran....
von
Liebeskind12
am 21.11.2017, 14:14