Hallo Frau Bader,
ich habe mal eine Frage und zwar sagte mir mein FA wenn ich zum AG hingehe und sage das ich Freigestellt werden möchte bekomme ich nur noch 60% des Gehaltes.
Meine QM Mitarbeiterin versicherte mir aber was anderes, sie sagte wenn ich freiwillig Freigestellt werden möchte bekomme ich weiter mein volles Gehalt... was genau ist denn jetzt richtig ???
Kann man sich überhaupt einfach so freistellen lassen ?!
Ich bin in der Zahnmedizin tätig, bis vor meiner SS war ich im Zimmer als Assistentin, nun aber seid der SS an der Rezeption.
Ich bitte um Antwort und bedanke mich im vorraus !
von
IcePüppy12
am 14.04.2015, 18:58
Antwort auf:
Gehalt bei gewünschter Freistellung
Hallo,
so etwas sieht der Gesetzgeber nicht vor. Entweder es besteht Gefahr für Mutter u Kind (das ist allgemein bei der Tätigkeit am Stuhl so) - dann BV.
Oder der AG versetzt die Schwangere an den Empfang, dann kein BV. Und kein Anspruch auf Lohn, wenn Sie nicht arbeiten gehen.
Es sei denn,der Ag zahlt fw. den Lohn ohne dass Sie arbeiten müssen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.04.2015
Antwort auf:
Gehalt bei gewünschter Freistellung
Gibt es bei einer freiwilligen Freistellung denn überhaupt Geld???
Ein BV gibt es nur, wenn dein Arbeitsplatz dich und das Kind gefährdet, dass ist an der Rezeption nicht der Fall!
Eine freiwillige Freistellung kenne ich nicht. Beim BV erhälst du 100% Gehalt, bei einer Krankschreibung über 6 Wochen ca 67% +/-
LG
von
Colien07022004
am 14.04.2015, 19:13
Antwort auf:
Gehalt bei gewünschter Freistellung
Ja keine Ahnung, man sagte mir nur und einer anderen Schwangeren in unserem betrieb das wir jeden Tag ankommen können und sagen können das wir freigestellt werden wollen, so sagte die QM Mitarbeiterin...
liegt es vllt daran weil meine eigentliche Täigkeit im Zimmer war ?!
ich muss dazu sagen wir sind hier quasi eine Klinik über 60 Mitarbeiter. Keine Ahnung ob es da was anderes ist, was ich zwar nicht glaube aber ich bin zum ersten mal SS somit null Erfahrung ;)
LG
von
IcePüppy12
am 14.04.2015, 19:28
Antwort auf:
Gehalt bei gewünschter Freistellung
Vll bekommt ihr ab den Moment ein betriebliches BV, was der Arbeitgeber ausspricht auf euren Wunsch.
Dann erhälst du 100% deines Gehaltes von der KK. Dein Chef bekommt das Geld dann erstattet und sogar ein klein wenig mehr zurück.
So kann er eine neue Kraft einstellen und das keine Verluste.
Lg und eine schöne SS!
von
Colien07022004
am 14.04.2015, 22:02