Guten Tag Frau Bader,
seit 8 Jahren bin ich nun vom Leiblichen Vater meines Kindes geschieden.
Ich habe das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen, tragen allerdings das gemeinsame Sorgerecht.
Seit der Scheidung kommt er seinem Umgangsrecht nicht nach, also kennt mein Kind ihren Leiblichen Vater nicht.
Ich habe einiges Angespart und möchte dieses in Namen des Kindes tun
Ist das mit dem AB- Recht möglich? Oder muss ich eine Zustimmung vom Vater einholen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Liebe Grüße
muckelino
von
muckelino
am 10.11.2016, 13:15
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Hallo,
da wäre ich vorsichtig. Er hat die elterliche Sorge u kann, wenn das Geld auf den Namen des Kindes läuft, abheben.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.11.2016
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Vielen Dank,
heisst das also, dass ich kein Sparbuch auf den Namen des Kindes laufen lassen kann (sollte)-
Wäre es denn ihrer Meinung nach Sinnvoll, dass alleinige Sorgerecht zu beantragen?
Unterhalt fürs Kind wird von Anfang an wg. Unregelmäßigkeiten gepfändet und dem Umgangsrecht kam er auch nie nach.
Ich kann im Grunde genommen für die Zukunft des Kindes nichts allein entscheiden, ohne dass er etwas davon mitbekommt.
LG
muckelino
von
muckelino
am 10.11.2016, 16:40
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Alleiniges Sorgerecht beantragen :-)
Mitglied inaktiv - 10.11.2016, 18:38
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Hallo,
es gäbe eine Möglichkeit. Allerdings bräuchtest Du da seine Zustimmung oder Du lässt diese durch das Gericht ersetzen.
Es gibt ein "Sperrkonto" bei der Bank für Kinder. Auf dieses Konto kann bis zu einem festgelegten Alter (meistens 18 oder 25 Jahre) nur eingezahlt und von NIEMANDEN abgehoben werden.
Vielleicht wäre das eine Lösung.
Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 14:28
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Ist vielleicht eine Idee aber ich halte es für keine sehr gute Idee. Zu viele unbekannte Komponente. Wertverluste, Wertsteigerungen, Zinsen, evtl. benötigt das Kind zeitiger Geld (Führerschein und Co...)
Mitglied inaktiv - 11.11.2016, 16:32
Antwort auf:
Fürs Kind Sparen !
Ich würde nie auf den Namen des Kindes sparen. Es, beziehungsweise sein gesetzlicher Vertreter hat Anspruch auf das Geld. Das Kind selbst spätestens mit dem 18. Geburtstag, unabhängig vom Lebenswandel.
Bei beträchtlichen Summen muss man sich als Elternteil zudem noch mit dem Thema Erbschaft auseinander setzen, falls dem Kind was passieren sollte (was keiner hofft). Und Dein Ex würde außerdem noch Teile Deines Geldes erben...!
Was spricht gegen sparen auf Deinen Namen und das Kind erhält das Geld dann, wenn Du den Zeitpunkt als richtig erachtest? Du finanzierst dann zum Beispiel den Führerschein, hilfst bei der ersten Wohnung... etc.
von
grummelbrumm
am 12.11.2016, 23:12