Hallo Frau Bader, aus einer Diskussion im AE-Forum entstand folgende Frage: Wie lange hat ein Vater Zeit eine Vaterschaftsfestellungsklage einzureichen, wenn er direkt nach der Geburt des Kindes die Vaterschaft (aktiv) beim Jugendamt anerkannt hat? Vater und Mutter waren zum Zeitpunkt der Geburt beide lange vorher unverheiratet. ab Anerkennung 2 Jahre? Und später? Grunsätzlich gelten ja "2 Jahre" ab "begründetem Zweifel" als gültig. Dazu finde ich aber immer nur Beispiele in denen Ehemänner irgendwann zweifeln (die ja quasi automatisch durch Ehe zum Vater wurden und dies aber nie explizit erklärt haben). Dass der Vater keine neuen Erkenntnisse haben kann die ihm JETZT begründete Zweifel bringen sei nur nebenbei erwähnt. Die Kinder sind jetzt 13 und 14 Jahre, und nun will der Papa einen Vaterschaftstest (den er ja haben könnte, aber er hat sehr seltsame Vorstellungen über das Prozedere). Danke und viele Grüße Désirée
von desireekk am 12.02.2015, 17:23