Liebe Frau Bader,
ich habe noch mal eine Nachfrage zu meiner Frage vom 11.01.2012
1.) Eine akute Erkrankung des Kindes (zB Ohrenschmerzen) die einen Arztbesuch während der Arbeitzeit erfordert, löst also EINEN Anspruch auf Kinderkrankengeld aus? Heißt = bezahlte Freistellung?
(zb - Kindergarten ruft an, von Arbeit weg, mit Kind zum Arzt, Fremdkörper entfernt, nächsten Tag alles wieder in Ordnung.)
2.) Eine wichtige ambulante Untersuchung in der Uniklinik mit dem Kind (Verdacht Gehörschaden/SPZ/Logopädie) löst KEINEN Anspruch auf Kinderkrankengeld aus? Heißt = KEINE bezahlte Freistellung?
- KLINIK vergibt grundsätzlich Ambulanz-Termine nur von 8-12 Uhr, keine Ausnahmen möglich. Wartezeit auf Termin 2 Monate.
zu 2.) Das hatte ich nach der Quelle anders vermutet. Da der Arzttermin ja nicht außerhalb meiner Arbeitszeit machbar war und unvermeidbar.
Vielen Dank Frau Bader.
Anbei unten noch mal alle meine Mails dazu:
von
Silke mit Jörn und Raik
am 13.01.2012, 10:02
Antwort auf:
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
Hallo,
ja, so sehe ich es. Sie können ja noch mal mit Ihrere KK Rücksprache nehmen, vllt. sehen die es anders
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2012
Antwort auf:
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
Hallo Frau Bader,
ich hatte schon mal die Frage nach einer bezahlten Freistellung durch den Arbeitgeber/bzw. Krankenkasse für einen akuten oder unvermeidlichen Arztbesuch mit dem Kind während der Arbeitszeit gestellt. Dies hatten Sie damals verneint.
Nun habe ich im Internet eine interessante Aussage dazu gefunden. Demnach verstehe ich das so, dass der Arbeitgeber einen doch bezahlt freizustellen, bzw. dies über die Krankenkasse auszugleichen ist.
Verstehe ich das so richtig?
Quelle: http://tagen.erzbistum-koeln.de/export/sites/tagen/ksi/service/tagungsdokumente/Arbeitsrecht/Urlaub_AVR_2011.pdf
Ab Seite 17 ff:
4. Voraussetzung:
Erste Alternative: Regelfall - Das Kind bedarf der Beaufsichtigung,
Betreuung oder Pflege.
Eine Erkrankung des Kindes allein löst den Krankengeldanspruch noch nicht
aus. Voraussetzung ist, dass das Kind beaufsichtigt, betreut oder gepflegt werden
muss. Mit dem Begriff "Pflege" ist nicht die professionelle Krankenpflege gemeint. Er
umfasst vielmehr die Tätigkeiten, die Eltern für ihr erkranktes Kind üblicherweise
erbringen z. B. die Verabreichung von Medikamenten und die Versorgung
des Kindes mit Nahrung.
Mit der "Betreuung“ ist z. B. der Fall gemeint, dass das erkrankte Kind von
seiner Mutter zur ärztlichen Behandlung gebracht werden muss. Das kann auch
zur Folge haben, dass Krankengeld nur für einen Teil des Tages z: B. drei Stunden
gezahlt wird.
Beispiel: Frau K ist Arbeitnehmerin und versicherungspflichtiges Mitglied
der AOK.Da ihr dreijähriger Sohn starke Halsschmerzen hat, informiert sie ihren
Dienstgeber darüber, dass sie mit ihrem Kind den Kinderarzt aufsuchen
müsse. Die Behandlung einschließlich der Hin- und Rückfahrt zum Arzt dauert
drei Stunden.
Folge: Der Sohn bedarf der Betreuung seiner Mutter zum Aufsuchen des Kinderarztes.
Ein Anspruch auf Kinderkrankengeld ist dem Grunde nach gegeben.
Ist weder Pflege noch Betreuung erforderlich, kann aber das Kind wegen seiner
Erkrankung nicht allein gelassen werden, besteht die Notwendigkeit einer
Aufsicht über das Kind. Auch diese löst den Anspruch auf Kinderkrankengeld
Aus.
von
Silke mit Jörn und Raik
am 13.01.2012, 10:02
Antwort auf:
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
Arztbesuch wärend der Arbeitszeit - Geschrieben am 10.06.2010
Hallo Frau Bader,
ich muss mit Raik (8J.) für 3 Termine über den September verteilt zu Gehöruntersuchungen/Logopädietests in die Uniklinik. Diese Untersuchungen werden voraussichtlich über 2-4 Stunden gehen und mit Fahrzeit gerechnet, sicher einen 1/2 bis ganzen Arbeitstag brauchen, da die Termine nicht alle direkt in der Früh sind.
Ich weiß jetzt schon, dass mein Chef Probleme machen wird aber die Klinik vergibt keine Nachmittagstermine.
Die Klinik stellt mir nur eine Bescheinigung aus, dass der Besuch notwendig ist. Da es sich aber um keine Erkrankung handelt, bekomme ich keine Krankmeldung für das Kind.
Wie sieht die gesetzliche Regelung aus, wenn man mit dem Kind während der Arbeitszeit zum Arzt muss (keine akute Erkrankung)?
1. ist das so als wenn ich selber krank bin, dass wenn der Termin nur während meiner Arbeitszeit zu bekommen ist, muss der Arbeitgeber mich bezahlt freistellen?
2. Weil nicht ich es bin, sondern mein Kind, muss ich mir Urlaubstage nehmen?
3. Die Krankenkasse muss den Verdienstausfall bei notwendigen Arztbesuchen, für das Kand, während der Arbeitszeit übernehmen, ähnlich so wie bei Krankmeldungen für das Kind?
Gibt es einen Paragraphen dazu?
Vielen Dank schon mal im Voraus.
Silke
von
Silke mit Jörn und Raik
am 13.01.2012, 10:04
Antwort auf:
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
... oder die drei, während der Arbeitzeit unvermeidbaren, ambulanten Klinkktermine freizustellen. Daher meine Nachfragen.
von
Silke mit Jörn und Raik
am 13.01.2012, 10:28
Antwort auf:
Freistellung für Arztbesuch mit Kind?
Ich hab davon nicht viel Ahnung, aber ich nehme in solchen Fällen Urlaub oder Überstunden frei, das wirkt sich auch gut auf das Arbeitsverhälltnis aus. DIe Kind krank Tage hebe ich mir lieber für wirkliche akute Erkrankungen auf, denn die 20 Tage sind ohnehin knapp bemessen.
von
Julisa
am 14.01.2012, 19:32