Frage zu Kündigung während der Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zu Kündigung während der Elternzeit

Hallo Frau Bader, mein Kind wurde am 27.10.11 geboren und seitdem befinde ich mich in Elternzeit und beziehe Elterngeld. Elternzeit habe ich bei meinem bisherigen Chef bis September 2013 beantragt. Nun wurde mir aber eine super Stelle angeboten und zwar schon ab März 2012 stundenweise mit dem Ausblick auf eine 20 Stundenstelle ab Sommer. Da ich auch noch ab September 2012 einen Tag als Dozent tätig sein werde, ist diese Kombination für mich super! Diesen neuen Job will ich nun unbedingt antreten und nun möchte ich gern wissen, wie ich mich rechtlich richtig verhalten muss. Wann muss ich meinen alten AG (Beschäftigung bestand über knapp 10 Jahren) kündigen (in meinem AV stand eine Kündigungsfrist von 1Mon.) oder wäre ein Aufhebungsvertrag günstiger, Wo muss ich den AG Wechsel bzw. die Verkürzung der EZ überall melden, muss ich z.B. die Elterngeldstelle schon vorher informieren (denn ich habe ja noch keine Gehaltsnachweise; teilweise schwanken diese auch, je nachdem wieviele Stunden ich gearbeitet habe). Muss ich nochmal Elternzeit beantragen? Ist es dann günstig die Elternzeit so lange wie möglich zu beantragen, hauptsache man bleibt in dem 30 Stunden Limit? Danke schon im Vorraus für Ihre Antwort!

Mitglied inaktiv - 18.01.2012, 20:40



Antwort auf: Frage zu Kündigung während der Elternzeit

Hallo, warum kündigen-beantragen Sie doch bei Ihrem alten AG TZ bei einem anderen AG! Da können Sie bis zu 30 Std/ Wo arbeiten u haben den alten Job noch in der Hinterhand. Daran ändert sich auch die zusätzliche Dozentenstelle nichts (die der Ag auch genehmigen muss) Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.01.2012



Antwort auf: Frage zu Kündigung während der Elternzeit

Du mußt bei Deinem jetzigen Arbeitgeber zum Ende Februar kündigen, und zwar bis Ende Januar. Der meldet dann auch dass Du nicht mehr in Elternzeit bist. Problematisch daran ist aber dass Du dann auch kein Elterngeld mehr beziehen kannst. Dafür müßte Dich der neue AG auch in Elternzeit melden und Dich dann in TZ während der EZ beschäftigen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 18.01.2012, 21:25



Antwort auf: Frage zu Kündigung während der Elternzeit

Ich möchte aber doch nicht zurück zu meinem alten Arbeitgeber und er ist bestimmt auch nicht traurig, da er eh nicht genug Arbeit für alle Angestellten hat. Deshalb wäre der Wechsel für beide Seiten günstig. Ich glaube auch nicht, dass das meinem Chef gefallen würde, denn er weiß dadurch, dass ich auch nicht mehr bei ihm anfangen werde. Wäre es bezüglich des Elterngeldes aber günstiger und muss er mir die TZ-Arbeit bei einem anderen AG genehmigen? (Die Dozentenstelle hatte ich schon vorher und das war auch ok., aber da bin ich ihm auch nicht "verlorengegangen") Dann würde ich das AV natürlich solange ich EG bekomme aufrecht erhalten, sofern der neue Arbeitgeber mit dieser Variante einverstanden ist.

Mitglied inaktiv - 19.01.2012, 15:40



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