Ich bin nun seit 3 Monaten getrennt!
Mein Kind ist 3 Jahre alt!
Wir waren nicht verheiratet - er hat die Vaterschaftsanerkennung!
Soviel zu den Eckdaten
Nun meine Frage da mein Ex-Freund Arbeitslos ist oder nur einen Minijob hat wie läuft es da mit dem Kindsunterhalt genau ab und wenn ich mich an das Jugendamt wende wie gehen diese vor prüfen die dann die genaue Wohnlage und Umgang des Kindes? Und was steht mir genau zu?
Zum Umgangsrecht: Wie sieht das aus welche Rechte hat mein EX diesbezüglich und welche Pflichten?
Zurzeit haben wir den Umgang so vereinbart das er einmal die Woche die kleine bei mir zu Hause besucht und mit ihr dann einige Stunden verbringen kann, ich lasse die beiden in der Zeit auch in ruhe und ziehe mich zurück, bringe höchstens mal was zu Trinken und nen Snack. Ist das okay so oder reicht das nicht. Bin ich verpflichtet mein Kind dem Vater mitzugeben? Es ist so das mein EX nicht sonderlich zuverlässig ist und auch durch seine Epelepsie habe ich Sorge das er wenn er mit ihr allein ist evtl einen Anfall bekommen könnte da mein Ex sehr Stressanfällig ist (er ist zwar schon lange frei von anfällen aber das heißt ja noch nichts)!
Mitglied inaktiv - 04.02.2011, 15:30
Antwort auf:
Frage bezüglich Umgangsrecht und Unterhalt
Hallo,
1. Wenn er wirklich nichts/ wenig verdient, kann er auch keinen Unterhalt zahlen
2. Grds. darf der KV das Kind auch mitnehmen. Wegen der Krankheit könnte hier etwas anderes gelten, aber das kann nur ein Gutachter per Gericht entscheiden (ob der KV sich bei einem Anfall ordnungsgemäß um den Kleinen kümmern kann).
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.02.2011
Antwort auf:
Frage bezüglich Umgangsrecht und Unterhalt
hallo,
ich würde mal nach dem was ich so weiss sagen das dir der vater wegen zu geringen einkommen nichts zahlen muss.
er darf bis zu 900 euro im monat für sich behalten. kommt er darüber muss er das mehr an das kind zahlen. das kind kommt im übrigen noch vor dir. du wirst also wohl sowieso leer ausgehen.
bleibt er unter 900 euro habt ihr beide pech gehabt. in dem fall springt das sozialamt ein aber auch nur bis zum 12. lebensjahr des kindes. der betrag ist auch um einiges geringer als das was der vater zahlen müsste.
davon mal abgesehen finde ich das man meinungsverschiedenheiten und trennungsstreitereien nicht auf dem rücken des kindes austragen sollte. das kind hat meiner meinung nach ein recht darauf beide elternteile gleichermaßen zu sehen und nicht nur einmal die woche für ein paar stunden in der wohnung der mutter.
du unterstellst hier das menschen mit behinderung und krankheiten nicht in der lage sind sich angemessen um ein kind zu kümmern. finde ich nicht ok. das dein ex epeleptiker ist dafür kann er nichts und wenn ihm die medikamente helfen diese krankheit gut im griff zu haben dann solltest du ihm zum wohle des kindes auch die kompetenz zusprechen sich angemessen um sein kind kümmern zu dürfen.
was spricht dagegen? unzuverlässigkeit? gib ihm doch eine bewährungszeit. wenn er öfters mist baut dann kannst du immernoch versuchen ihm das umgangsrecht einschränken zu lassen.
ist nur meine persönlich meinung und kein angriff gegen dich.
mfg peter
von
Sorendor
am 04.02.2011, 16:56
Antwort auf:
Frage bezüglich Umgangsrecht und Unterhalt
Ich meinte den kindsunterhalt, seine unzuverlassigkeit hat er leider schon zu oft bestaetigt, sonst wuerde ich auch nicht so denken, das er Epeleptiker ist und trotzdem eine Chance wie auch immer haben soll verstehe ich, aber was sollte ein erst 3 jahre alte kind im Fall der faelle tun, es kann weder helfen noch jemanden anrufen, es waere ein Schock
Fuer das Kind sollte es das miterleben und mein Ex sagt des oefteren er habe immer mal das Gefuehl das er einen Anfall bekommt. Ich habe genug Gruende warum ich so denke, ich bin keine die ihrem Kind irgendwas wegnehmen will im Gegenteil. Es sind in der Beziehung genug Dinge vorgefallen das ich so denke!
Mitglied inaktiv - 04.02.2011, 17:37