Hallo Frau Bader, mir ist aufgefallen, dass mein AG mein Mutterschaftsgeld falsch berechnet hat, jedoch zu seinen Gunsten. Gibt es eine Verjährungsfrist, innerhalb derer ich das Geld nachfordern kann? Meine Situation ist folgende: Ich bin während der Elternzeit meines 1. Kindes erneut schwanger geworden und habe meine Elternzeit vorzeitig beendet am Tag vor Beginn meiner neuen Mutterschutzfrist, so dass ich Anspruch auf Zahlung des Mutterschaftsgeldes sowie des Zuschusses vom AG hatte. Da ich während der Elternzeit allerdings in Teilzeit gearbeitet habe, hat mein AG die letzten 3 Monate dieser Teilzeittätigkeit als Berechnungsgrundlage für seinen Zuschuss genommen, was ja nach §13 des Mutterschutzgesetzes nicht stimmt. Sehe ich das richtig? Leider ist mir dies nicht aufgefallen, sondern erst jetzt bei meiner Steuererklärung. Der Vorfall liegt jetzt 1,5 Jahre zurück. Was für Chancen habe ich, das restliche Geld zu bekommen? Danke im Voraus für die Antwort.
von maierdbeere am 17.08.2016, 19:13