Sehr geehrte Fr. Bader, ich bin arbeitslos und habe Anspruch auf ALG I. Nach dem ich 1 Jahr Elternzeit genommen habe, habe ich mich wieder arbeitslos gemeldet und bekomme ALG I. Leider kommt mein Kind mit der Betreuung nicht zurecht. Nachdem ich das jetzt eine Weile ausprobiert habe und das Kind sich immer noch nicht wohl fühlt, möchte ich doch noch 1-2 Jahre das Kind zuhause betreuen und erst dann wieder Arbeit suchen. Nun meine Frage ist: -Kann ich jetzt noch Erziehungsurlaub bei der Arbeitsagentur beantragen (wenn ja, wie)? -Verliere ich während des Erziehungsurlaubs Anspruch auf die Leistung? -Kann ich event. nach dem Erziehungsurlaub Restanspruch auf ALG I geltend machen? -Bin ich während des Erziehungsurlaubes durch Arbeitsagentur sozial-, renten- und krankenversichert? Vielen Dank im Voraus
von mamigefragt am 18.05.2014, 15:47